Antrag - 2014/AN/0468

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern und hier konkret gegenüber dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesent-wicklung eine hälftige Mitfinanzierung der Sanierung der Schleuse am Mühlendamm bzw. ein schlüssiges Konzept zur landesseitigen Finanzierung des Vorhabens  einzufordern.

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Sachverhalt:

Seit Bekanntwerden der Abgabebemühungen seitens des Bundes, hier vertreten durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Nord in Kiel, zur Schleuse sowie zum Gewässer Oberwarnow an das Land M-V hat sich die Stadtverwaltung, hier vertreten durch den Oberbürgermeister sowie den Amtsleiter des Tief- und Hafenbauamtes, sehr intensiv um eine Konsensfindung zwischen allen Beteiligten bemüht.

Da das Schleusenbauwerk sich in der Verwaltungsverantwortung des Bundes (WSD Nord / WSA Stralsund) befindet, obliegt die federführende Sanierung dem Bund. Die Hansestadt Rostock hat u. a. ihre Bereitschaft erklärt, das Schleusenbauwerk nach der erfolgten Sanierung in die Verwaltungsverantwortung der Stadt zu übernehmen und sie zukünftig auch im automatisierten Betrieb zu betreiben.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nunmehr am 13. November 2014 beschlossen, die Hälfte der Finanzierungskosten für die Sanierung der Schleuse zu übernehmen. Nach Angaben der Stadtverwaltung liegen die Gesamtinvestitionskosten zwischen 2 und 3 Millionen Euro.

Der Bund hat damit ein großes Entgegenkommen signalisiert, um die Sanierung nunmehr voranzubringen. Dies stellt u. a. einen touristischen Zugewinn für die Hansestadt Rostock dar, wenn durch Wassersportler die Warnow uneingeschränkt bis hin zur Ostsee wiederbelebt wird.
Offenkundig ist allerdings, dass die Hansestadt Rostock in Anbetracht der Haushaltslage nicht imstande sein wird, die weiterhin notwendigen Investitionskosten zwischen 1 und 1,5 Millionen Euro zu tragen.

Daher wird der Oberbürgermeister von der Bürgerschaft beauftragt, Möglichkeiten einer weiteren Finanzierung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern einzufordern und mit dem zuständigen Landesministerium in Kontakt zu treten.

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gez. Berthold F. Majerus
Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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03.12.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen