Informationsvorlage - 2014/IV/0459
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorlage der Untersuchungsergebnisse und die Ableitung für das Bewohnerparken sowie zu den Ausnahmegenehmigungen aufgrund des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2014/AN/5250 vom 05.03.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 06.03.2015
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Stadtamt
- Beteiligt:
- Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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19.03.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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25.03.2015
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bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2014/AN/5250
Sachverhalt:
Der Oberbürgermeister war beauftragt, die laufende Untersuchung zur aktuellen Situation in den Bewohnerparkgebieten der Hansestadt bis Oktober 2014 abzuschließen ist und Festlegungen zur Regelung des Bewohnerparkens ab 2015 zu treffen sind. Die Ermessensentscheidungen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende sind dabei ausschöpfend auszulegen. Die Lösungsansätze sind vor Inkrafttreten den beteiligten Ortsbeiräten und dem Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung vorzustellen.
Das Stadtamt als federführende Organisationseinheit hat im engen Zusammenwirken mit dem Tief- und Hafenbauamt die hierfür erforderlichen Untersuchungen durchgeführt bzw. veranlasst. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sowie die Vorschläge zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses liegen an und werden als Informationsvorlage eingereicht.
Zudem fand am 04.11.2014 ein entsprechendes Verkehrsgespräch zu diesem Thema statt und den eingeladenen Ortsbeiräten wurden die Untersuchungsergebnisse vorgestellt sowie die Lösungsansätze gemeinsam abgestimmt.
Da die Bewohnerparkgebiete bezüglich der jeweiligen verkehrsorganisatorischen Probleme stark unterschiedliche Ursachen haben, sind dementsprechend auch sehr differenzierte Lösungen anzustreben.
Die Untersuchungen haben gezeigt, dass sich die zunächst angenommene kritische Einschätzung hinsichtlich des Rechtsrahmens für das Bewohnerparken als weitestgehend unzutreffend erwiesen hat, jedoch weiterer Untersuchungsbedarf besteht und dieser in die Ressourcenplanung der Fachämter einzuordnen ist.
In Bezug auf die Ausnahmegenehmigungen ist festzustellen, dass diese auch über das Jahr 2015 hinaus im Sinne eines bedarfsgerechten Genehmigungsverfahrens für die Gewerbetreibenden und Freiberufler bei der Straßenverkehrsbehörde unter Einhaltung des zu beachtenden Rechtsrahmens vergeben werden können. Die Ansprüche der Handwerksbetriebe und der sozialen Dienste gem. Straßenverkehrsordnung bestehen weiterhin unabhängig und uneingeschränkt.
Die Bürgerschaft wird um Kenntnisnahme der Untersuchungsergebnisse und der festgelegten Maßnahmen zum Beschluss 2014/AN/5250 gebeten.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,8 kB
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