Beschlussvorlage - 2014/BV/0445

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Hansestadt Rostock für die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 9. bis 11. Juni 2015 in Dresden.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 12 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock ist unmittelbares Mitglied des Deutschen Städtetages. Gemäß § 6 Abs. 2 a der Satzung des Deutschen Städtetages können unmittelbare Mitglieder mit bis zu 250.000 Einwohnern zwei stimmberechtigte Abgeordnete in die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages entsenden.

 

Es besteht die Möglichkeit, neben den stimmberechtigten Abgeordneten weitere Abgeordnete als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Beschlüsse

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03.12.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Hansestadt Rostock für die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 9. bis 11. Juni 2015 in Dresden.

 

 

Beschluss Nr. 2014/BV/0445:

 

Als Vertreter der Hansestadt Rostock für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages werden bestellt:

 

- Dr. Wolfgang Nitzsche, Präsident der Bürgerschaft,
- Roland Methling, Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock
 

sowie als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter jeweils deren Stellvertreterin bzw. Stellvertreter im Amt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt