Beschlussvorlage - 2014/BV/0445
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Hansestadt Rostock für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.11.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.12.2014
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. 12 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Die Hansestadt Rostock ist unmittelbares Mitglied des Deutschen Städtetages. Gemäß § 6 Abs. 2 a der Satzung des Deutschen Städtetages können unmittelbare Mitglieder mit bis zu 250.000 Einwohnern zwei stimmberechtigte Abgeordnete in die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages entsenden.
Es besteht die Möglichkeit, neben den stimmberechtigten Abgeordneten weitere Abgeordnete als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.
03.12.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft bestellt zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Hansestadt Rostock für die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 9. bis 11. Juni 2015 in Dresden.
Beschluss Nr. 2014/BV/0445:
Als Vertreter der Hansestadt Rostock für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages werden bestellt:
- Dr. Wolfgang Nitzsche, Präsident der Bürgerschaft,
- Roland Methling, Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock
sowie als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter jeweils deren Stellvertreterin bzw. Stellvertreter im Amt.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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