Beschlussvorlage - 2014/BV/0419

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die institutionelle Förderung des Trägers Rostocker Stadtjugendring e. V.  für die Maßnahme  „Jugendpolitische Dach-verbandsarbeit beim Rostocker Stadtjugendring e. V.“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2015 – 31.12.2015 in Höhe von 74.200,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur stadtteilübergreifenden Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot, welches die eigenverantwortliche Arbeit der Jugendverbände und Jugendgruppen dabei unterstützt, ihre Jugendarbeit selbst zu organisieren und zu verantworten. Durch diese Arbeit sollen Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten werden.

 

Entgegen der Antragstellung schlägt die Verwaltung die institutionelle Förderung des Rostocker Stadtjugendringes e.V. mit einer Feststelle, Honorar, Miet-, Betriebs- und Sachkosten vor.

 

Die Förderung der Hansestadt Rostock stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

134.199,24 EUR

Eigenmittel

1.480,00 EUR

Zuschuss HRO

74.200,00 EUR

davon Personalkosten

60.734,85 EUR

H/M/BK/SK

13.465,15 EUR

 

Diese Mittel stehen folgenden Aufgabenschwerpunkten zur Verfügung:

 

  1.    Koordinierung der Dachverbandsarbeit,
  2.    Fortschreibung des vorliegenden Konzeptes „Jugendbeteiligung“ sowie Fortsetzung

   der Organisation von Jugendbeteiligungsprozessen unter stärkerer Einbindung der

   Jugendverbände und der Nutzung der vorhandenen Strukturen und den 

2.1     Rostocker Politkalender 2016.

 

Die Differenz zur beantragten Zuwendungssumme in Höhe von 58.519,24 EUR steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Personalkostenförderung (keine Förderung neuer Stellen) sowie Reduzierungen im Sachkostenbereich.

 

Der Eigenanteil des Trägers beträgt 1,10%, der Anteil der Hansestadt Rostock beträgt 55,29% gegenüber den Gesamtausgaben des Projektes.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3% des geförderten Personalkostenzuschusses.

 

Der Leistungserbringer wurde über den Sachverhalt im Trägergespräch in Kenntnis gesetzt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                               Bezeichnung: 54190020

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzah-lungen

Auszahlungen

2015

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

74.200,00 EUR

 

 

2015

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

74.200,00 EUR

 

In Vertretung

                                                                                   

                                                                                                               

 

Holger Matthäus                                                                                            

                                                

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25.11.2014 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen