Stellungnahme - 2014/BV/0092-04 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit dem Änderungsantrag 2014/BV/0092-03 (ÄA) wird vorgeschlagen, einen investiven Zuschuss in Höhe von 2,7 Mio. EUR für den Zoo zur Deckung des Eigenanteils zur Umsetzung des Projektes Polarium in den städtischen Haushalt einzustellen.

 

Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Investitionskredite unterliegen der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Laut Haushaltserlass 2014 vom 30.10.2014 sind Investitionsauszahlungen für freiwillige Leistungen bei der Bemessung der Kreditgenehmigung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Aus diesem Grund liegt ebenfalls die Vermutung nahe, dass eine Erhöhung der investiven Kredite infolge der Berücksichtigung eines investiven Zuschusses für das Polarium im städtischen Haushalt versagt wird.

 

Aufgrund der Tatsache, dass sich die Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2015/16 vermutlich bis Frühjahr 2015 hinziehen wird und mit einer Genehmigung zum Doppelhaushalt frühestens im Sommer 2015 zu rechnen ist, ergibt sich zudem eine starke zeitliche Einschränkung für den Zoo. Bis zur Genehmigung ist die Sicherung der Eigenmittel des Zoos für das Projekt Polarium vollkommen offen. Gegenüber dem Fördermittelgeber muss allerdings bis März 2015 die Sicherstellung der Finanzierung der Eigenmittel nachgewiesen werden. Im Anschluss an den Eigenmittelnachweis werden Planungsleistungen ausgeschrieben und durchgeführt, was den eigentlichen Bau des Polariums auf 2016 verschiebt. Die aktuelle Fördermittelperiode dauert bis 2018 an, bis dahin müssen sämtliche Fördermittel abgerechnet sein. Eine Verzögerung des Eigenmittelnachweises gefährdet somit die Umsetzung und Realisierung des Projektes Polarium.

 

Auch der haushalterische Vollzug der Auszahlung als Investitionszuschuss wie im Änderungsantrag gefordert, ist für den Zoo nicht zielführend. Dieser Investitionszuschuss würde den Regelungen der Geschäftsanweisung 2/2 für die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen unterliegen. Das bedeutet, dass Zahlungen gem. Punkt 7 der Geschäftsanweisung nur aufgrund einer Mittelanforderung durch den Zuwendungsempfänger und nur insoweit ausgezahlt werden dürfen, als sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat sich mehrheitlich für die Realisierung des Projektes Polarium ausgesprochen. Aus Sicht der Verwaltung wird sich jedoch dieser Änderungsantrag, im Falle der Zustimmung, negativ im Genehmigungsverfahren zur Haushaltssatzung 2015/2016 bezüglich der investiven Kredite und damit auf die Umsetzung des Projektes Polarium auswirken

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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05.11.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben