Beschlussvorlage - 2014/BV/0405
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Arbeiter Samariter Bund e. V. - "Offene Jugendarbeit"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.11.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.11.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Arbeiter Samariter Bund Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe mbH für das Projekt „Offene Jugendarbeit“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 in Höhe von 42.327,00 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung der Hansestadt Rostock.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Auf der Grundlage der sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe wird aus fachlicher Sicht bezüglich der Angebotsstruktur zukünftig eine Bündelung der Ressourcen notwendig und resultiert aus einem Vorhaben des Trägers in Ergänzung mit dem Bereich der Hilfen zur Erziehung.
In einem klar umrissenen Aufgabenfeld wird die offene Kinder- und Jugendarbeit einen wichtigen Part zur Förderung und Begleitung junger Menschen beim Erwerb von Schlüsselqualifikationen behalten. Der Fördervorschlag bezieht sich auf folgende Ausgaben: 1 Feststelle und Sachkosten.
Die Förderung der Hansestadt Rostock stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 45.868,98 EUR |
Eigenmittel | 2.949,29 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 42.327,00 EUR |
davon Personalkosten | 39.645,55 EUR |
Sachkosten | 2.681,45 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers beträgt 6,43%, der Anteil der Hansestadt Rostock beträgt 92,22% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt. Die Differenz in Höhe von 592,69 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit nicht förderfähigen Verwaltungskosten. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Der Träger wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: 55512011
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2015 | 36301.55512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
| 42.327,00 |
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2015 | 36301.75512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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| 42.327,00 |
In Vertretung
Holger Matthäus