Beschlussvorlage - 2014/BV/0405

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Arbeiter Samariter Bund Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe mbH für das Projekt „Offene Jugendarbeit“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 in Höhe von 42.327,00 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung der Hansestadt Rostock.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Auf der Grundlage der sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe wird aus fachlicher Sicht bezüglich der Angebotsstruktur zukünftig eine Bündelung der Ressourcen notwendig und resultiert aus einem Vorhaben des Trägers in Ergänzung mit dem Bereich der Hilfen zur Erziehung.

 

In einem klar umrissenen Aufgabenfeld wird die offene Kinder- und Jugendarbeit einen wichtigen Part zur Förderung und Begleitung junger Menschen beim Erwerb von Schlüsselqualifikationen behalten. Der Fördervorschlag bezieht sich auf folgende Ausgaben: 1 Feststelle und Sachkosten.

 

 

 

 

Die Förderung der Hansestadt Rostock stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

45.868,98 EUR

Eigenmittel

2.949,29 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

42.327,00 EUR

davon Personalkosten

39.645,55 EUR

Sachkosten

2.681,45 EUR

 

Der Eigenanteil des Trägers beträgt 6,43%, der Anteil der Hansestadt Rostock beträgt 92,22% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt. Die Differenz in Höhe von 592,69 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit nicht förderfähigen Verwaltungskosten. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.

 

Der Träger wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                                               Bezeichnung: 55512011

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2015

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

42.327,00

 

 

2015

36301.75512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

42.327,00

 

 

In Vertretung                                                                     

                                                                                                                                                                                                                               

 

Holger Matthäus

                                                                                                               

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.11.2014 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen