Beschlussvorlage - 2014/BV/0403
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII - Rostocker Freizeitzentrum e. V. - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Reutershagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.11.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.11.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Reutershagen“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2015 – 31.12.2015 in Höhe von 344.681,50 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Mit dem Standort bewirtschaftet der Verein nicht nur das größte Objekt von allen Stadtteil- und Begegnungszentren, es ist auch auf Grund seines traditionellen Hintergrundes, durch die vielfältigen soziokulturellen Angebote anderer Vereine, inhaltlich eines der umfangreichsten. Die pädagogische Arbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur individuellen und sozialen Förderung junger Menschen, die im Zusammenspiel mit anderen sozialräumlichen und stadtweiten Akteuren positive Entwicklungen aufzeigt. In der Verknüpfung mit Gemeinwesenarbeit bietet das Stadtteil- und Begegnungszentrum eine vielfältige Palette für die Bürger und Bürgerinnen des Sozialraums.
Das Projekt wird mit 3,5 Feststellen sowie mit Honoraren, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Zuzüglich werden im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ 2 Feststellen in der Jugendsozialarbeit und 2 Feststellen in der Schulsozialarbeit gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit wie folgt dar:
Gesamtkosten | 405.830,56 Euro |
Eigenmittel | 61.149,06 Euro |
Drittmittel | 0,00 Euro |
Zuschuss der HRO | 344.681,50 Euro |
davon Personalkosten | 203.511,48 Euro |
H/M/BK/SK | 141.170,02 Euro |
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 5 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 9,91 %. Der Träger wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: 54190020
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2015 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 344.681,50 |
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2015 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine
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| 344.681,50 |
In Vertretung
Holger Matthäus