Beschlussvorlage - 2014/BV/0402
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. - "Jugendclub Pablo Neruda"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.11.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.11.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. für das Projekt „Jugendclub Pablo Neruda“ gemäß
den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2015 – 31.12.2015 in Höhe von 102.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmi-gung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechts-aufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1,11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit der Hansestadt Rostock.
In Kooperation mit dem Träger Institut Lernen und Leben e. V. und seinem Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen“ wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung eine enge Zusammenarbeit im Stadtteil organisiert, so dass die Aufgabenstellung im besonderen für die Ausgestaltung der offenen Kinder- und Jugendarbeit weiterhin in hoher Qualität erfüllt werden kann. Auf der Grundlage der sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe bleibt aus fachlicher Sicht in der Angebotsstruktur eine Bündelung der Ressourcen notwendig, so dass die Fortschreibung der pädagogischen Angebote im Zusammenhang und mit Blick auf die Zusätzlichkeit zum Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen betrachtet wird.
Das Projekt wird mit 1,5 Feststellen, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Zuzüglich wird im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ 1 Feststelle in der Jugendsozialarbeit gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstelle wird in der gesonderten Beschlussvorlage zur Förderung von Personal-kostenzuschüssen für Fachkräfte im Aufgabenfeld Jugendsozialarbeit dargestellt.
Die Finanzierung des Projektes stellt sich somit wie folgt dar:
Gesamtkosten | 113.693,92 Euro |
Eigenmittel | 10.000,00 Euro |
Drittmittel | 0,00 Euro |
Zuschuss der HRO | 102.000,00 Euro |
davon Personalkosten | 71.925,90 Euro |
H/M/BK/SK | 30.074,10 Euro |
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 5 % der geförderten Personalkosten.
Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 1.693,92 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Personalkostenförderung für die Stelle des Leiters.
Weiterhin steht die Förderung der Stelle des Leiters mit 20 Stunden pro Woche unter dem Vorbehalt, dass der zurzeit vertraglich vereinbarte Stellenanteil mit dem Bereich Hilfen zur Erziehung (0,69 FS für stationäre und ambulante Hilfen) zum 01.01.2015 auf maximal 20 Stunden pro Woche verändert wird.
Eine Tarifbindung des Trägers liegt nicht vor. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 8,8 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: 54190020
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2015 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 102.000,00 |
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2015 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 102.000,00 |
In Vertretung
Holger Matthäus