Beschlussvorlage - 2014/BV/0402

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. für das Projekt „Jugendclub Pablo Neruda“ gemäß

den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2015 – 31.12.2015 in Höhe von 102.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmi-gung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechts-aufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1,11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit der Hansestadt Rostock.

 

In Kooperation mit dem Träger Institut Lernen und Leben e. V. und seinem Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen“ wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung eine enge Zusammenarbeit im Stadtteil organisiert, so dass die Aufgabenstellung im besonderen für die Ausgestaltung der offenen Kinder- und Jugendarbeit weiterhin in hoher Qualität erfüllt werden kann. Auf der Grundlage der sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe bleibt aus fachlicher Sicht in der Angebotsstruktur eine Bündelung der Ressourcen notwendig, so dass die Fortschreibung der pädagogischen Angebote im Zusammenhang und mit Blick auf die Zusätzlichkeit zum Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen betrachtet wird.

 

Das Projekt wird mit 1,5 Feststellen, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Zuzüglich wird im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“  1 Feststelle in der Jugendsozialarbeit gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstelle wird in der gesonderten Beschlussvorlage zur Förderung von Personal-kostenzuschüssen für Fachkräfte im  Aufgabenfeld Jugendsozialarbeit dargestellt.

 

Die Finanzierung des Projektes stellt sich somit wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

113.693,92 Euro

Eigenmittel

10.000,00 Euro

Drittmittel

0,00 Euro

Zuschuss der HRO

102.000,00 Euro

davon Personalkosten

71.925,90 Euro

           H/M/BK/SK

30.074,10 Euro

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 5 % der geförderten Personalkosten.

 

Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 1.693,92 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Personalkostenförderung für die Stelle des Leiters.

 

Weiterhin steht die Förderung der Stelle des Leiters mit 20 Stunden pro Woche unter dem Vorbehalt, dass der zurzeit vertraglich vereinbarte Stellenanteil mit dem Bereich Hilfen zur Erziehung (0,69 FS für stationäre und ambulante Hilfen) zum 01.01.2015 auf maximal 20 Stunden pro Woche verändert wird.

 

Eine Tarifbindung des Trägers liegt nicht vor. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 8,8 %.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                               Bezeichnung: 54190020

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2015

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

102.000,00

 

 

2015

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

102.000,00

 

In Vertretung

 

                                         

                                                                                                 

Holger Matthäus                                                                     

                                                                                                               

 

 

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Beschlüsse

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25.11.2014 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen