Beschlussvorlage - 2014/BV/0400

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit in der Hansestadt Rostock für den Zeitraum vom 01.01.2015 – 31.12.2015 auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020 für Mecklenburg– Vorpommern aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)  in Höhe von 941.728,63 Euro, vorbehaltlich  der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

Seit 1999 hat sich die Jugendsozialarbeit fachlich und bedarfsgerecht in Mecklenburg- Vorpommern etablieren können. Die Träger der Jugendsozialarbeit erhielten seitdem über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus Landes- bzw. ESF-Mitteln kontinuierliche Unterstützung durch Lohnkostenzuschüsse.

 

Die nachfolgend aufgeführten Träger der freien Jugendhilfe erbringen ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Aufgabenfeld Jugendsozialarbeit zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung der Hansestadt Rostock.

 

Im Wesentlichen ist die strukturelle und inhaltlich-fachliche Anbindung der Fachkräfte in die Fachteams der Stadtteil- und Begegnungszentren auf der Grundlage der sozialräumlichen Orientierung ausgerichtet. Sie ist in den fachlichen Standards des § 13 SGB VIII und im Rahmenkonzept der Stadtteil- und Begegnungszentren aus 2005 formuliert, die auch für dieses Arbeitsfeld die Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen junger Menschen als Grundlage für Ausbildung/Beruf in Einzel-, Gruppen- und Netzwerkarbeit zum Schwerpunkt machen.

 

Durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern wurde die Verstetigung der Jugend- und Schulsozialarbeit beschlossen. Dieser Beschluss bildet die Grundlage für eine weitere verlässliche Förderung der Fachkräfte in der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 bis 2020.

 

Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern hat auf der Grundlage des Feststellungserlasses zum Anteil der 10 – 26Jährigen in der jeweiligen Gebietskörperschaft von M-V die Verteilung der ESF-Fördermittel für das Haushaltsjahr 2015 und Hochrechnungen für die Jahre 2016 und 2017 mitgeteilt.

 

Für die Hansestadt Rostock sind folgende Mittel in Aussicht gestellt:

 

 

Haushaltsjahr

Budget ESF in Euro

Bewilligungs-

phase II

2015

475.205,71

2016

464.933,42

2017

433.509,54

 

Ableitend von dieser Übersicht muss sich die Kofinanzierung der Hansestadt Rostock in den Jahren 2016 und 2017 zur Finanzierung der Jugendsozialarbeit erhöhen, damit das Leistungsangebot in der Jugendsozialarbeit wie in den Vorjahren erhalten werden kann. Um den fachlich notwendigen Umfang für die Hansestadt Rostock zu sichern, muss bereits im Haushaltsjahr 2016 eine zunehmende Kofinanzierung gewährleistet sein. Ohne diese wäre eine Reduzierung des Leistungsumfanges im Bereich der Jugendsozialarbeit die Folge.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt der Hansestadt Rostock noch keine „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend-sozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 - 2020“ durch das Minis-terium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V vor. 

 

Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel sollen nachfolgende Maßnahmen finanziert werden:

 

Träger

Projekt

Fachkräfte der Jugendsozialarbeit

Rostocker Freizeitzentrum e. V.

Stadtteil- und Begegnungszentrum Reutershagen

 

2,0

IN VIA Rostock e. V.

Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten- Klein

 

1,75

Volkssolidarität Kreis-verband Rostock-Stadt e. V.

Stadtteil- und Begegnungszentrum

Dierkow

 

2,0

Kolping Initiative MV gGmbH

Stadtteil- und Begegnungszentrum Lichtenhagen

 

2,875

Institut Leben und Lernen

e. V.

Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen

 

1,0

Gemeinnützige Gesell-schaft für Kinder- und Ju-gendhilfe des ASB mbH

Stadtteil- und Begegnungszentrum Schmarl

 

2,0

SBZ Südstadt/Biestow gGmbH

Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow

 

1,75

AWO Sozialdienst Rostock gGmbH

Stadtteil- und Begegnungszentrum Groß-Klein

 

 

2,875

Soziale Bildung e. V.

Jugend- und Jugendsozialarbeit in der KTV

 

1,75

Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V.

Jugendclub „Pablo Neruda“

 

1,0

 

Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel e. V.

Jugendgarten „Alte Schmiede“

 

1,5

 

 

Vorbehaltlich der Bewilligung der ESF Fördermittel an die Hansestadt Rostock und der zur Verfügung stehenden Mittel sollen insgesamt 20,5 Feststellen Jugendsozialarbeit aus ESF- und kommunalen Mitteln finanziert werden. Die Hansestadt Rostock muss sich dabei mit mindestens 50 von Hundert an den zuwendungsfähigen Personalausgaben beteiligen und sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Verwaltungs- und Kontrollsysteme gewährleistet wird (näheres regelt der jeweilige  Zuwendungsbescheid an den Träger der freien Jugendhilfe).

 

Die Finanzierung der Personalstellen stellt sich somit wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

941.728,63 Euro

Fördermittel ESF

440.350,39 Euro

Zuschuss der HRO

501.378,24 Euro

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 50

 

Produkt:                                          36301                      Bezeichnung: 55512010

                                                                                         55512011

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2015

36301.55512010

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

440.350,39

 

 

2015

36301.75512010

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

 

 

440.350,39

2015

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

501.378,24

 

 

2015

36301.75512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

501.378,24

2015

36301.41442014

Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit

440.350,39

 

 

 

2015

36301.61442014

Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit

 

 

440.350,39

 

 

 

In Vertretung                                                       

 

 

 

Holger Matthäus

                                                                                                               

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.11.2014 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen