Beschlussvorlage - 2014/BV/0400
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit in der Hansestadt Rostock vom 01.01. - 31.12.2015 auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 - 2020 für Mecklenburg - Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.11.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
25.11.2014
|
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit in der Hansestadt Rostock für den Zeitraum vom 01.01.2015 – 31.12.2015 auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020 für Mecklenburg– Vorpommern aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 941.728,63 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Seit 1999 hat sich die Jugendsozialarbeit fachlich und bedarfsgerecht in Mecklenburg- Vorpommern etablieren können. Die Träger der Jugendsozialarbeit erhielten seitdem über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus Landes- bzw. ESF-Mitteln kontinuierliche Unterstützung durch Lohnkostenzuschüsse.
Die nachfolgend aufgeführten Träger der freien Jugendhilfe erbringen ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Aufgabenfeld Jugendsozialarbeit zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung der Hansestadt Rostock.
Im Wesentlichen ist die strukturelle und inhaltlich-fachliche Anbindung der Fachkräfte in die Fachteams der Stadtteil- und Begegnungszentren auf der Grundlage der sozialräumlichen Orientierung ausgerichtet. Sie ist in den fachlichen Standards des § 13 SGB VIII und im Rahmenkonzept der Stadtteil- und Begegnungszentren aus 2005 formuliert, die auch für dieses Arbeitsfeld die Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen junger Menschen als Grundlage für Ausbildung/Beruf in Einzel-, Gruppen- und Netzwerkarbeit zum Schwerpunkt machen.
Durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern wurde die Verstetigung der Jugend- und Schulsozialarbeit beschlossen. Dieser Beschluss bildet die Grundlage für eine weitere verlässliche Förderung der Fachkräfte in der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 bis 2020.
Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern hat auf der Grundlage des Feststellungserlasses zum Anteil der 10 – 26Jährigen in der jeweiligen Gebietskörperschaft von M-V die Verteilung der ESF-Fördermittel für das Haushaltsjahr 2015 und Hochrechnungen für die Jahre 2016 und 2017 mitgeteilt.
Für die Hansestadt Rostock sind folgende Mittel in Aussicht gestellt:
| Haushaltsjahr | Budget ESF in Euro |
Bewilligungs- phase II | 2015 | 475.205,71 |
2016 | 464.933,42 | |
2017 | 433.509,54 |
Ableitend von dieser Übersicht muss sich die Kofinanzierung der Hansestadt Rostock in den Jahren 2016 und 2017 zur Finanzierung der Jugendsozialarbeit erhöhen, damit das Leistungsangebot in der Jugendsozialarbeit wie in den Vorjahren erhalten werden kann. Um den fachlich notwendigen Umfang für die Hansestadt Rostock zu sichern, muss bereits im Haushaltsjahr 2016 eine zunehmende Kofinanzierung gewährleistet sein. Ohne diese wäre eine Reduzierung des Leistungsumfanges im Bereich der Jugendsozialarbeit die Folge.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt der Hansestadt Rostock noch keine „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend-sozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 - 2020“ durch das Minis-terium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V vor.
Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel sollen nachfolgende Maßnahmen finanziert werden:
Träger | Projekt | Fachkräfte der Jugendsozialarbeit |
Rostocker Freizeitzentrum e. V. | Stadtteil- und Begegnungszentrum Reutershagen |
2,0 |
IN VIA Rostock e. V. | Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten- Klein |
1,75 |
Volkssolidarität Kreis-verband Rostock-Stadt e. V. | Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow |
2,0 |
Kolping Initiative MV gGmbH | Stadtteil- und Begegnungszentrum Lichtenhagen |
2,875 |
Institut Leben und Lernen e. V. | Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen |
1,0 |
Gemeinnützige Gesell-schaft für Kinder- und Ju-gendhilfe des ASB mbH | Stadtteil- und Begegnungszentrum Schmarl |
2,0 |
SBZ Südstadt/Biestow gGmbH | Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow |
1,75 |
AWO Sozialdienst Rostock gGmbH | Stadtteil- und Begegnungszentrum Groß-Klein
|
2,875 |
Soziale Bildung e. V. | Jugend- und Jugendsozialarbeit in der KTV |
1,75 |
Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. | Jugendclub „Pablo Neruda“ |
1,0
|
Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel e. V. | Jugendgarten „Alte Schmiede“ |
1,5
|
Vorbehaltlich der Bewilligung der ESF Fördermittel an die Hansestadt Rostock und der zur Verfügung stehenden Mittel sollen insgesamt 20,5 Feststellen Jugendsozialarbeit aus ESF- und kommunalen Mitteln finanziert werden. Die Hansestadt Rostock muss sich dabei mit mindestens 50 von Hundert an den zuwendungsfähigen Personalausgaben beteiligen und sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Verwaltungs- und Kontrollsysteme gewährleistet wird (näheres regelt der jeweilige Zuwendungsbescheid an den Träger der freien Jugendhilfe).
Die Finanzierung der Personalstellen stellt sich somit wie folgt dar:
Gesamtkosten | 941.728,63 Euro |
Fördermittel ESF | 440.350,39 Euro |
Zuschuss der HRO | 501.378,24 Euro |
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt: 36301 Bezeichnung: 55512010
55512011
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
|
|
| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2015 | 36301.55512010 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land |
| 440.350,39 |
|
|
2015 | 36301.75512010 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land |
|
|
| 440.350,39 |
2015 | 36301.55512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock
|
| 501.378,24 |
|
|
2015 | 36301.75512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
|
|
| 501.378,24 |
2015 | 36301.41442014 | Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit | 440.350,39 |
|
|
|
2015 | 36301.61442014 | Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit |
|
| 440.350,39 |
|
In Vertretung
Holger Matthäus