Beschlussvorlage - 2014/BV/0389
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel
e. V."Jugendgarten - Alte Schmiede"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.11.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.11.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel e. V. für das Projekt „Jugendgarten Alte Schmiede“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 in Höhe von 31.210,27 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechts-aufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit in der Hansestadt Rostock. Vorrangige Adressaten der pädagogischen Arbeit sind Jugendliche und junge Menschen in der Begleitung des Übergangs von der Schule in Ausbildung/Beruf, um mit der Stärkung ihrer persönlichen und sozialen Kompetenzen Grundlagen für die Erlangung ihrer Berufsreife zu bieten. In der Arbeit mit den jungen Menschen werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie zunehmend selbst Eigeninitiative zeigen und ihre Belange regeln können, z. B. beim Finden von Praktikums-plätzen oder eines Berufswunsches. Ebenso sind präventive Angebote fester Bestandteil der Jugendsozialarbeit.
Das Projekt wird mit einer 0,5 Feststelle sowie Honoraren, Betriebs- und Sachkosten gefördert. Zuzüglich wird im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 –2020“ 1,5 Feststellen in der Jugendsozialarbeit gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in der gesonderten Beschlussvorlage zur Förderung von Personalkostenstellen für Fachkräfte in dem Aufgabenfeld der Jugendsozial-arbeit dargestellt.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 50.210,27 Euro |
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Eigenmittel | 11.500,00 Euro |
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Drittmittel | 7.500,00 Euro |
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Zuschuss der HRO | 31.210,27 Euro |
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davon Personalkosten | 20.210,27 Euro |
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H/BK/SK | 11.000,00 Euro |
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Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 5 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 22,91 % und die Drittmittel 14,93 %. Der Fördervorschlag der Verwaltung entspricht der Antragstellung des Trägers.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: 54190020
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2015 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 31.210,27 |
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2015 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 31.210,27 |
In Vertretung
Holger Matthäus