Beschlussvorlage - 2014/BV/0386
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 11 SGB VIII - Warnemünder Fischereikutterverein Jugend zur See e. V. - "Jugend zur See"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.11.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.11.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Warnemünder Fischereikutterverein Jugend zur See e. V. für das Projekt „Jugend zur See“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 in Höhe von 50.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsauf-sichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit in der Hansestadt Rostock. Der Fischereikutterverein hat sich in den vergangenen Jahren zu einem festen Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit in Warnemünde entwickelt. Als einziges Angebot ist er Anlaufstätte für alle Kinder und Jugendlichen im Sozialraum Warnemünde. Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit sind dabei, über spielerische Elemente und maritime Inhalte Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Teamgeist, gegenseitige Rücksichtnahme und die Verbundenheit zur Heimatstadt Rostock zu fördern. Es werden 1 Feststelle sowie Honorare, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wir folgt dar:
Gesamtkosten | 80.693,12 Euro |
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Eigenmittel | 30.693,12 Euro |
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Drittmittel | 0,00 Euro |
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Zuschuss der HRO | 50.000,00 Euro |
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davon Personalkosten | 31.829,16 Euro |
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H/M/BK/SK | 18.170,84 Euro |
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Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Der Fördervorschlag der Verwaltung entspricht der Antragstellung des Trägers.
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 38,04 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: 54190020
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2015
| 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 50.000,00 |
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2015 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 50.000,00 |
In Vertretung
Holger Matthäus