Beschlussvorlage - 2014/BV/0385
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1,11 und 13 SGB VIII - Soziale Bildung e. V. - "Offene Kinder- und Jugendarbeit mit angeschlossener Schulsozialarbeit in der KTV, Stadtmitte und Brinckmansdorf"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.11.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.11.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Soziale Bildung e. V. für das Projekt „Offene Kinder- und Jugendarbeit mit angeschlossener Schulsozialarbeit in der KTV, Stadtmitte und Brinckmansdorf“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 in Höhe von 109.915,61 Euro, vorbe-haltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit der Hansestadt Rostock.
Das Projekt der offenen Jugendarbeit bietet einen niedrigschwelligen Anlaufpunkt für Kinder und Jugendliche und schafft im Besonderen unter dem Aspekt Interessenfindung und Partizipation eine wesentliche Voraussetzung für individuelles und soziales Lernen. Eine offene Zugänglichkeit, die an keine Voraussetzungen gebunden ist, weckt das Interesse von Kindern und Jugendlichen und unterstreicht das pädagogische Ziel der Verantwortungs-übernahme für sich und andere Menschen.
Das Projekt wird mit einer 0,75 Feststelle sowie Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.
Zuzüglich werden im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 –2020“ 1,875 Feststellen in der Schulsozialarbeit und 1,75 Feststellen in der Jugendsozialarbeit gefördert.
Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenstellen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern der Schulsozialarbeit und der Jugendsozialarbeit dargestellt.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 120.915,61 Euro |
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Eigenmittel | 4.000,00 Euro |
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Drittmittel | 7.000,00 Euro |
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Zuschuss der HRO | 109.915,61 Euro |
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davon Personalkosten | 34.307,73 Euro |
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H/M/BK/SK | 75.607,88 Euro |
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Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 5 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 3,30 % und die Drittmittel 5,79 %. Weitere Anträge auf Drittmittel sind gestellt. Zum Förder-vorschlag wurde sich mit dem Träger verständigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: 54190020
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2015 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 109.915,61 |
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2015 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 109.915,61 |
In Vertretung
Holger Matthäus