Beschlussvorlage - 2014/BV/0383
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 13 SGB VIII - AWO Sozialdienst Rostock gGmbH - "Fanprojekt Rostock"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.11.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.11.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers AWO Sozialdienst Rostock gGmbH für das Projekt „Fanprojekt Rostock“ gemäß den §§ 1 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 in Höhe von 49.500,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 13 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit der Hansestadt Rostock.
Dem Konzept liegen die Standards für Fanprojekte des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit (NKSS) zu Grunde. Die Mittel werden vom Deutschen Fußballbund, vom Land sowie von der Kommune bereitgestellt, um die kontinuierliche Weiterführung des Projektes zu gewährleisten. Auf der Innenministerkonferenz 2013 wurde die Einigung erzielt, dass zukünftig der Deutsche Fußballbund und die Deutsche Fußballliga die Fanprojekte mit 50% des Gesamtvolumens unterstützen. Voraussetzung hierbei ist, dass die öffentliche Hand (Kommune und Bundesland) das jeweilige Fanprojekt mit insgesamt mindestens 60.000,00 € bezuschussen wird.
Mit diesem finanziellen Engagement verfolgt der DFB das Ziel, dass die Personalsituation in den Fanprojekten verbessert wird sowie tarifgerechte Löhne ermöglicht werden. Die Verwaltung schlägt dem Jugendhilfeausschuss vor, eine Summe in Höhe von 49.500,00 € zu fördern.
Das Projekt wird mit Personalkosten, Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich zurzeit wie folgt dar:
Gesamtkosten | 198.000,00 Euro |
Eigenmittel | 0,00 Euro |
Drittmittel | 148.500,00 Euro |
Zuschuss der HRO | 49.500,00 Euro |
davon Personalkosten | 33.399,00 Euro |
Honorare/BK/MK/SK | 16.101,00 Euro |
Das Projekt hat zu den Gesamtkosten 75% Drittmittel.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: 55512011
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2015 | 36301.55512011
| Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
| 49.500,00 |
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2015 | 36301.75512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
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| 49.500,00 |
In Vertretung
Holger Matthäus