Beschlussvorlage - 2014/BV/0381

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers ASB – Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH für das Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum „Haltepunkt Schmarl“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 in Höhe von 219.152,88 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock, der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Ziel des Stadtteil- und Begegnungszentrum ist es, durch sozialräumlich orientierte Sozialarbeit die Lebenswelt aller Bürger und Bürgerinnen zu berücksichtigen und damit Chancengleichheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weiter zu entwickeln und zu fördern.

 

 

 

Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit sind u.a. die Aktivierung zur Selbsthilfe, das Wecken von Interesse und Verantwortungsübernahme für sich und Andere und die Förderung das eigenen Engagement.

 

Mit dem neuen Standtort Schmarler Bahnhof am Schmarler Bach 3 und dem Anbau des Saales am Haus 12 verbessern sich die räumlichen Möglichkeiten für die Gestaltung einer noch breiteren Angebotspalette für den Sozialraum Schmarl.

 

Unter Berücksichtigung der räumlichen Kapazitäten und besseren flexiblen Angebots-entfaltung wird die Konzeption weiter entwickelt. Eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum Schmarl ist damit gegeben. Mit der Erweiterung des Stadtteil- und Begegnungszentrums kann die Einrichtung flexibler und multifunktionaler agieren.

 

Den Qualitätsstandards für die Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock wird weiter entsprochen.

 

Das Projekt wird mit 2 Feststellen sowie Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert. Zuzüglich werden im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014–2020“ 1,0 Feststellen in der Schulsozialarbeit und 2,0 Feststellen in der Jugendsozialarbeit gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den geson-derten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenstellen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern der Schulsozialarbeit und der Jugendsozialarbeit dargestellt.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:

Gesamtkosten

243.182,90 Euro

 

Eigenmittel

24.030,02 Euro

 

Drittmittel

0 Euro

 

Zuschuss der HRO

        219.152,88 Euro

 

davon Personalkosten

          99.584,97 Euro

 

           H/M/BK/SK

119.567,91 Euro

 

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 5 % der geförderten Personalkosten. Der Fördervorschlag entspricht der Antragstellung. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 9,88 %.

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                               Bezeichnung: 54190020

 

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2015

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

219.152,88

 

 

2015

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

219.152,88

 

In Vertretung                                                                                                 

                                                                     

                                                                                                                                                                                     

Holger Matthäus                                                                                                                                                                                                   

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Beschlüsse

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25.11.2014 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen