Beschlussvorlage - 2014/BV/0380
Grunddaten
- Betreff:
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Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Jugend-, Sprach- und Begegnungszentrum M-V e. V. -"Integrationsfördernde Schulsozialarbeit an Grundschulen der HRO mit hohem Anteil an Migrationskindern "
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.11.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.11.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugend-, Sprach- und Begegnungszentrum M-V e. V. für das Projekt „Integrationsfördernde Schulsozialarbeit an Grundschulen der HRO mit hohem Anteil an Migrantenkindern“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2015 – 31.12.2015 in Höhe von 6.802,09 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsauf-sichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit der Hansestadt Rostock.
Die sozialpädagogische Beratung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien stehen im Mittelpunkt. Die zielgruppenspezifische Ausrichtung ist in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt erfolgt und an Schwerpunktschulen im Bereich Grundschule und Förderzentren organisiert. Dabei sind als wesentliche Schwerpunkte der Arbeit zu nennen:
- das akzeptierende Miteinander der Kinder und Jugendlichen im schulischen Kontext zu begleiten, z.B. durch Projektarbeit und Beratungsgesprächen,
- das schulische Lernen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund positiv zu beeinflussen,
- Elternbegleitung der Kinder und Jugendlichen zur besseren Übernahme elterlicher Verantwortung und
- die aktive Unterstützung des Arbeitsfeldes Schulsozialarbeit vor Ort, bezogen auf die Sensibilisierung zum Thema „Migration“ und pädagogischer Themen.
Das Projekt wird mit Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.
Zuzüglich werden im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 - 2020“ 1,5 Feststellen in der Schulsozialarbeit gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in der gesonderten Beschlussvorlage zur Förderung von Personal-kostenstellen für Fachkräfte in dem Aufgabenfeld der Schulsozialarbeit dargestellt.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 8.175,94 Euro |
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Eigenmittel | 1.373,85 Euro |
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Drittmittel | 0 Euro |
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Zuschuss der HRO | 6.802,09 Euro |
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davon BK/M/SK | 6.802,09 Euro |
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Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 5 % der geförderten Personalkosten. Der Fördervorschlag entspricht der Antragstellung. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 16,80 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: 55512021
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2015 | 36301.5551 2021 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozial-arbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
| 6.802,09 |
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2015 | 36301.7551 2021 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozial-arbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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| 6.802,09 |
In Vertretung
Holger Matthäus