Änderungsantrag - 2014/AN/0301-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

In § 31 (1) wird die Formulierung „Zweifelhafte Fragen über die Geschäftsordnung im Einzelfall entscheidet die Präsidentin. Sie kann sich mit ihren Stellvertretern beraten.“
 

gestrichen und ersetzt durch folgenden Wortlaut:

„Im Zweifelsfall berät das Präsidium über die Auslegung der Geschäftsordnung. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Präsidentin. Die Entscheidung muss in der Niederschrift vermerkt werden und bedarf der Bestätigung durch die Bürgerschaft“.

 

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Sachverhalt:

erfolgt mündlich

 

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Berthold F. Majerus

Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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05.11.2014 - Bürgerschaft - vertagt

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03.12.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen