Beschlussvorlage - 2014/BV/0371
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in der Hansestadt Rostock vom 01.01. - 31.12.2015 auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in M-V aus unverbrauchten Mitteln der Jahre 2011 und 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.11.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.11.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 und 5 des Landesausführungsgesetzes SGB II (Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in M-V vom Juni 2011) und der Runderlasse des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales MV Nr. 14/2012 und Nr. 09/2013 die Förderung von 6,875 Feststellen Schulsozialarbeit in Höhe von 295.100,97 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 und 5 des Landesausführungsgesetzes SGB II (Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in M-V vom Juni 2011) wurden im Haushaltsjahr 2013 insgesamt 6,875 Feststellen Schulsozialarbeiterstellen gefördert. Dieses Programm endete am 31.12.2013.
Auf Grund der Zweckbindung der unverbrauchten Mittel für Bildungs- und Teilhabeleistungen aus den Jahren 2011 und 2012 und der Pflicht zur Übertragung in das Folgejahr bzw. in die Folgejahre ist ein zweckentsprechender Mitteleinsatz für Schulsozialarbeit auch über die Jahre 2013 und 2014 hinaus möglich. Damit ist auch eine Finanzierung für einen längeren, ggf. mehrjährigen Zeitraum gegeben. Grundlage hierfür bilden die Runderlasse Nr. 14/2012 und Nr. 09/2013 des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern und die Bundesbeteiligungs-Feststellungsverordnung 2013 (BBFest2013) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wie auch bereits im Haushaltsjahr 2014 sollen aus diesem Programm im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 6,875 Feststellen der Schulsozialarbeit gemäß §§ 11 und 13 SGB VIII finanziert werden. Diese Personalstellen sind an nachfolgend aufgeführten Grundschulen der Hanse-stadt Rostock etabliert:
Träger der Maßnahme | Schule
| Stellenanteil |
Soziale Bildung e. V.
| Grundschule „Sankt Georg“, Stadtmitte | 1,0 |
Grundschule „Am Margaretenplatz“, KTV | 1,0 | |
Sprachheilpädagogisches Förderzentrum „Schule am alten Markt“, Stadtmitte | 1,0 | |
Rostocker Freizeitzentrum e. V. | Grundschule „Türmchenschule“, Reutershagen | 1,0 |
Institut Lernen und Leben e. V. | Grundschule „Am Mühlenteich“,- Evershagen | 1,0 |
Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH | Grundschule Schmarl | 1,0 |
Volkssolidarität KV Rostock-Stadt e. V.
| Grundschule „Ostseekinder“, Dierkow | 0,875 |
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt: 36301 Bezeichnung: 55512041
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2015 | 36301.55512041 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen – SSA Finanzierung nach § 46 SGB II (zweckgebundene Übertragung) |
| 295.100,97 |
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2015 | 36301.75512041 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen – SSA Finanzierung nach § 46 SGB II (zweckgebundene Übertragung) |
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| 295.100,97 |