Beschlussvorlage - 2014/BV/0353

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Erste Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Hansestadt Rostock (Anlage).

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Beschlussvorschriften:

Kommunalverfassung M-V § 22, Kommunalabgabengesetz M-V § 1 Abs. 3

(BGB § 267, Schulgesetz M-V § 32 Abs. 4, § 54 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

819/51/1993, 1216/44/1997, 0373/00-BV, (0062/01/-IV), 2012/BV/3142

 

Begründung der Dringlichkeit:

Zur Gewährleistung der durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern angestrebten Gebührenfreiheit für Kurse der Grundbildung, zum Nachholen der Berufsreife und der Mittleren Reife beschließt die Bürgerschaft, die Entgeltordnung der Volkshochschule der Hansestadt Rostock vom 01. Juni 2012 im § 2 Entgelte (1) Entgelte im Bereich „Grundbildung, Schulabschlüsse“ wie folgt zu ergänzen:

 

c)      Zur Gewährleistung der durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern angestrebten Gebührenfreiheit für Kurse der Grundbildung, zum Nachholen der Berufsreife und der Mittleren Reife wird auf die Erhebung dieser Entgelte

 

für Grundbildungskurse ab dem 01.09.2014

              für Kurse zum nachträglichen Erwerb der Berufsreife ab dem 01.09.2014

              für Kurse zum nachträglichen Erwerb der Mittleren Reife ab dem 01.09.2015

              verzichtet.

      Bereits erhobene Entgelte werden zurückgezahlt.

Die Gebührenfreiheit umfasst nicht die Lernmittelfreiheit im Sinne § 54 Abs. 2 Satz 1 des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

            Für Verbrauchsmaterialien im Sinne § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes des
            Landes Mecklenburg-Vorpommern kann ein Kostenbeitrag erhoben werden.

 

Um die durch die Landesregierung angestrebte Gebührenfreiheit für Kurse der Grundbildung und Berufsreife ab dem Schuljahr 2014/15 auch in Rostock zu gewährleisten, müssen die nach der geltenden Entgeltordnung bereits kassierten Entgelte zurückgezahlt werden. Um den Haushalt der folgenden Jahre nicht zu belasten, muss die Rückzahlung noch im Jahr 2014 erfolgen.

 

Das Programmheft der Volkshochschule für das Jahr 2015 wird Mitte November 2014 gedruckt. Dort müssen die Entgelte für alle Kurse verbindlich angegeben werden. Um Verwirrung, Nachfragen, Proteste und negative Pressedarstellung zu vermeiden, sollte hier die Kostenfreiheit bereits ausgewiesen werden.

 

Da die Kassierung der Entgelte und spätere Rückzahlung einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen, sollte für die ab 01.01.2015 beginnenden Kurse bereits auf die Erhebung der Entgelte verzichtet werden.

 

Um dafür eine rechtssichere Grundlage zu haben, bedarf es einer rückwirkenden Änderung der Entgeltordnung.

 

Sachverhalt:

Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU darauf verständigt, künftig für das Nachholen von Schulabschlüssen an den Volkshochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern Gebührenfreiheit zu gewährleisten.

 

Mit Pressemitteilung vom 28.08.2014 hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Mathias Brodkorb, öffentlich bekannt gegeben, dass die Landesregierung den Trägern der Volkshochschulen die zur Umsetzung der Gebührenfreiheit notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellt:

 

„Ziel der Landesregierung ist es, die Zahl der Menschen ohne Schulabschluss weiter zu

 

senken. Mit der Gebührenfreiheit schaffen wir ein Angebot, das es mehr Menschen ermöglichen soll, ihren Schulabschluss zu erreichen.“

 

Mit Schreiben vom 13.10.2014 an den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock hat der Minister, Herr Brodkorb, zur Höhe und zum Verfahren der Förderung Folgendes zugesichert:

 

„Bisher beteiligt sich das Land an den Schulabschlüssen im Umfang von 330.000 Euro. Der Zuschuss je Unterrichtseinheit bemisst sich rückwirkend anhand der im Land abgehaltenen Unterrichtseinheiten. Mit dem Schuljahr 2014/15 stellt das Land weitere 210.000 Euro zur Verfügung, um Grundbildung und Berufsreife gebührenfrei zu stellen. Ab dem Schuljahr 2015/2016 kommt die Gebührenfreiheit für Abschlüsse der Mittleren Reife hinzu. Insgesamt werden zum Schuljahr 2015/2016  760.000 Euro zur Verfügung stehen. (…)

 

Ich kann Ihnen daher bestätigen, dass die oben genannten Finanzmittel seitens des Landes  bereit stehen und möchte Sie bitten, das Nötige zu veranlassen, um die Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2014/2015 in den Bereichen Grundbildung und Berufsreife sowie ab dem Schuljahr 2015/2016 in den Bereichen Grundbildung, Berufsreife und Mittlere Reife und dann bei einem Honorarsatz von 20 Euro gebührenfrei zu stellen.“

 

Es ist nicht beabsichtigt, dafür eine gesonderte Förderrichtlinie zu erstellen. Fördergrundlage ist § 32 Abs. 4 des Schulgesetzes M-V:

 

„Das Land kann den Trägern der Volkshochschulen nach Maßgabe des Haushalts für die vorbereitenden Bildungsgänge nach Absatz 2 Zuschüsse zu den für diesen Zweck aufge-wendeten Kosten des pädagogischen Personals gewähren.“

 

Für die Gewährung der Fördermittel ist folgendes Verfahren vorgesehen:

1. Schritt: Einführung der Gebührenfreiheit für Grundbildung und Berufsreife ab 01.09.2014

              -              Antragstellung bis 15.10.2014 auf Grundlage der prognostizierten UE

              -              Auszahlung in 2 Raten: 12/2014 und 12/2015

2. Schritt: Einführung der Gebührenfreiheit für Kurse der Mittleren Reife ab 01.09.2015

              -              Antragstellung bis 15.09.2015 auf Grundlage der prognostizierten UE

              -              Auszahlung in 2 Raten: 12/2015 und 12/2016

 

Auch in der Hansestadt Rostock stellt die Kassierung von Entgelten für einen erheblichen Teil der Zielgruppe eine Zugangsbarriere dar, da sie auf Grund ihrer sozialen Lage nicht über die finanziellen Mittel verfügt.

 

Um allen Menschen im Land Mecklenburg-Vorpommern die gleichen Zugangs-voraussetzungen für die Teilnahme an Schulabschlusskursen und Kursen der Grundbildung zu gewährleisten, soll auch in Rostock auf die Erhebung der Entgelte verzichtet werden.

Der Fördermittelantrag wurde zur Fristwahrung am 07.10.2014 gestellt.

 

Da in Rostock auf der Grundlage der geltenden Entgeltordnung für die ab September 2014 begonnenen Kurse Entgelte kassiert wurden, sind diese zur Gewährung der Entgeltfreiheit zurück zu zahlen. Um für die Rückzahlung und die Nichterhebung der Entgelte für die ab 01.01.2015 beginnenden Kurse die rechtliche Grundlage zu schaffen, ist die Änderung der Entgeltordnung notwendig.

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:                            43

Bezeichnung:                            Volkshochschule

Produkt:                             27101

 

Im Jahr 2014 wird mit einem positiven Saldo im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt in Höhe von 4.700 Euro gerechnet.

Im Haushaltsjahr 2015 wird auf der Grundlage der prognostizierten Unterrichtsstunden mit einem positiven Saldo von 8.500 Euro geplant.

 

2014:

Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Termin der Einzahlung/Auszahlung

41442011

Zuweisungen vom Land - zweckgebunden

14.500,00

 

 

61442011

 

14.500,00

bis 15.12.2014

52590000

Kostenerstattung an Sonstige

9.800,00

 

 

72590000

 

9.800,00

bis 18.12.2014

 

2015 (auf der Grundlage der prognostizierten Unterrichtsstunden)

 

Mehrerträge / Mehreinzahlungen zusätzlicher Förderung durch das Kultusministerium:

 

Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Termin der Ein-zahlung

41442011

Zuweisungen vom Land - zweckgebunden

62.500,00

 

 

61442011

 

62.500,00

bis 15.12.2015

 


Mindererträge / Mindereinzahlungen aus Teilnahmeentgelten:

 

Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Termin der Ein-zahlung

44160000

private Benutzungsentgelte

45.000,00

 

 

64160000

 

45.000,00

31.12.2015

 

Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen für Mindesthonorar von 20,00 € pro UE

 

Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Termin der Auszahlung

50291300

Gasthonorare Sonstige

9.000,00

 

 

70291300

 

9.000,00

bis 31.12.2015

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

kein

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.11.2014 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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19.11.2014 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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03.12.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen