Beschlussvorlage - 2014/BV/0349

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen im Ergebnishaushalt TH 50 in Höhe von 7.561.100 EUR sowie zur Leistung überplanmäßiger Auszahlungen im Finanzhaushalt TH 50 in Höhe von 8.169.300 EUR wird für die in der Anlage 1 aufgeführten Produktsachkonten (PSK) erteilt.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bzw. Minderauszahlungen sowie durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen entsprechend der in der Anlage 2 aufgeführten Produktsachkonten.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 49, 50 Kommunalverfassung für das Land M-V, (§ 6 (3) Hauptsatzung der HRO)



bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:

 

Wie in der Anlage 1 und 2 detailliert aufgelistet, wird zur Finanzierung der gesetzlichen Leistungen nach SGB II, V, VIII, XII und Asylbewerberleistungsgesetz im Haushaltsjahr 2014 eine überplanmäßige Bewilligung notwendig. In der Analyse der Mehrbedarfe wurden Aufwendungen und Auszahlungen produktsachkontengenau betrachtet.

 

Gemäß § 17 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Der örtliche Träger hat eine fristgerechte Auszahlung sicherzustellen. Damit sind im Dezember 2014 die Auszahlungen mit Fälligkeit 01. Januar 2015 zu veranlassen.

 

Infolge der überplanmäßigen Bewilligung kann das Ziel der Maßnahme 2014/1.05 - Reduzierung der Aufwendungen/ Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales - aus dem Haushaltssicherungskonzept 2014 nicht erreicht werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Teilhaushalt 50 können Mehraufwendungen in Höhe von 7.561.100 EUR durch Mehrerträge in Höhe von 4.702.900 EUR und die  Mehrauszahlungen in Höhe von 8.169.300 EUR  durch Mehreinzahlungen in Höhe von 4.650.100 EUR gedeckt werden. Die nicht im Teilhaushalt 50 abgedeckten Beträge sind durch Minderaufwendungen in Höhe von 1.044.300 EUR und -auszahlungen in Höhe von 1.156.400 EUR sowie Mehrerträge in Höhe von 1.813.900 EUR und -einzahlungen in Höhe von 2.362.800 Mio. EUR anderer Teilhaushalte bereitzustellen. Diese Mittel stehen nicht mehr zur Haushalts­-verbesserung zur Verfügung und erschweren die vom Land Mecklenburg-Vorpommern geforderte Verbesserungsvorgabe zur Haushaltsersparnis von 10,0 Mio. EUR im Finanzhaushalt um 3.519.200 EUR.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

13.11.2014 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.12.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen