Nachtrag Beschlussvorlage - 2014/BV/0287-01 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Mit diesem Nachtrag wird die Anlage 1 (4. Neufassung der Satzung der Rostocker Heimstiftung) neu übergeben.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Kommunalverfassung des Landes M-V

Stiftungsgesetz des Landes M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

367/26/1991 vom 27.11.1991

881/32/1996 vom 04.09.1996

0689/03/BV vom 03.12.2003

2009/BV/0414 vom 04.11.2014

 

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 15.10.2014 wurde zum Ausdruck gebracht, dass im § 8 Abs. 3 die Vertretungsregelung nicht eindeutig formuliert wurde. Diesem Hinweis ist die Verwaltung gefolgt und hat als nun im 2. Satz klargestellt, dass der stellvertretende Vorsitzende den Vorstandsvorsitzenden im Verhinderungsfall vertritt.

 

Auf Empfehlung der Steuerberaterin der Rostocker Heimstiftung wurde im § 9 Abs. 2 im  Satz 2 der Einbezug steuerlich zulässige Bewertungen ersatzlos gestrichen. Damit werden die handelsrechtlichen Bewertungsspielräume der Stiftung nicht mehr eingegrenzt.

 

Mit Schreiben vom 14.10.2014 hat das Finanzamt Rostock bestätigt, dass der Entwurf der 4. Änderungssatzung der Rostocker Heimstiftung den steuerlichen Bestimmungen der §§ 51 ff. der Abgabenordnung (steuerbegünstigte Zwecke) entspricht. 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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05.11.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen