Beschlussvorlage - 2014/BV/0315
Grunddaten
- Betreff:
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Planungsbeschluss für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes (Bw 105) im Zuge der Tessiner Straße über die Anlagen der Deutschen Bahn (DB AG) nahe Knoten Timmermansstrat, Brinckmansdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.05.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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02.06.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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11.06.2015
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.06.2015
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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30.06.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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08.07.2015
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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Die Maßnahme "Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Tessiner Straße über die DB AG (Hafenbahn)" wird erforderlich, da das vorhandene, im Jahre 1970 errichtete Brückenbauwerk in Bezug auf Dauerhaftigkeit, Verkehrssicherheit und Tragfähigkeit nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Die Ergebnisse der turnusmäßig durchgeführten Bauwerksprüfung ergaben im Jahr 2010 eine Note von 2,8 und im Rahmen der letzten Hauptprüfung im Jahr 2013 eine Note von 2,9 mit weiterhin fallender Tendenz.
Das Bauwerk weist zahlreiche substantielle Schäden auf, z.B. Alkali-Kieselsäurereaktionen, sog. Betonfraß in den Unterbauten, undichte Abdichtungen und Fahrbahnübergänge an der Oberseite des Überbaus sowie desolate Geländer und Berührungsschutzanlagen.
Baulich bedingte Randbedingungen wie z.B. die zum Teil sehr hohe Auslastung der Unterbauten bereits bei „normalem“ Straßenverkehr aufgrund konstruktiv sehr geringer Kragarmdicken am Widerlager West des Bauwerkes führten bereits zu Überlegungen, die Überholfahrstreifen für LKW zu sperren. Dies konnte durch eine detaillierte statische Betrachtung der entsprechenden Detailpunkte zwar abgewendet werden, verdeutlicht jedoch den sich verschlechternden Zustand in Bezug auf die Tragfähigkeit des Bauwerkes.
Die Kombination der genannten Schäden und der vorhandenen konstruktiven Schwächen des Bauwerkes führte dazu, dass eine Grundinstandsetzung der vorhandenen Bausubstanz im Umfang von ca. 1,5 Mio. € für eine Verlängerung der Lebensdauer von maximal 10 Jahr als unwirtschaftlich einzustufen war und seitens des Tief- und Hafenbauamtes verworfen wurde. Eine Instandsetzung würde nicht zu einer Verbesserung der aktuell ohnehin schon beschränkten Tragfähigkeit (Brückenklasse 30/30, keine Nutzung durch Schwerverkehr) des Bauwerkes führen können und damit langfristig nicht den aktuellen Erfordernissen entsprechen. Ein Ersatzneubau wäre ohnehin in einem zeitlichen Rahmen von maximal 10 Jahren nach einer Instandsetzung erforderlich geworden (siehe Anlage – ergänzende Begründung).
Seitens des Tief- und Hafenbauamtes wird aus den genannten Gründen ein Ersatzneubau angestrebt. Der vorgesehene Ersatzneubau soll beide Richtungsfahrbahnen baulich voneinander trennen und das Bauwerk sowohl in Bezug auf die Tragfähigkeit (Stichpunkt künftige Verkehrsentwicklung, Hauptzufahrtsstraße von Rostock aus Richtung Osten) als auch in Bezug auf die baulichen Randbedingungen (Verkehrssicherheit, Dauerhaftigkeit) wieder auf den aktuellen Stand der Technik anheben.
Mit dem Ersatzneubau werden die entsprechend aktueller Richtlinien erforderlichen Tragfähigkeiten, Breiten für die Straßenfahrbahn und die Nebenanlagen oben als auch die Anforderungen der Bahn unter dem Bauwerk umgesetzt. Die Bau- und Nebenkosten werden derzeitig auf ca. 5 Mio. € brutto geschätzt.
Eine Prüfung, inwieweit diese Investitionsmaßnahme förderwürdig und förderfähig ist und somit Fördermittel eingeworben und beantragt werden können, wurde seitens des Vorhabensträgers an das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits eingeleitet.
Als wesentlicher Vorteil für den geplanten Ersatzneubau zeichnet sich weiterhin ab, dass die DB AG im Zeitraum von 12/2016 bis 12/2017 die Gleisanlage der Hafenbahn unterhalb des Bauwerkes vollständig und grundlegend erneuern will. Während dieser Zeit wird kein Bahnverkehr stattfinden, was zu Einsparungen bei der Herstellung eines Teilbauwerkes führen wird. Diese Synergie möchte die Hansestadt Rostock gern nutzen.
Die Dringlichkeit des Vorhabens erfordert somit zwingend eine unverzügliche Planung, um die Maßnahme parallel zur Maßnahme der DB AG durchführen zu können. Die Einordnung der finanziellen Mittel für die Planung und für die Bauausführung erfolgt im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2015/2016 und Folgejahre.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 66
Produkt: 54300 - Landesstraße
Maßnahme Nr.: 66 54300 2012 01220
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2015 | 78532000 / 09612000 Anzahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen Übertrag aus 2014 |
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| 308.874,47 € |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: Kein direkter Bezug, jedoch wirtschaftlich nach-haltiger Umgang mit dem Anlagevermögen der Hansestadt Rostock
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36 kB
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