Änderungsantrag - 2014/BV/0109-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Anlage (Stellungnahme LEP) zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern

Hier: 1. Beteiligung zum Entwurf gem.  § 7 Abs. 2 Landesplanungsgesetz

ist auf Seite 4 „ Zu Fachkapitel 4.3.1…..“ im 1. Unterpunkt zu wie folgt zu ergänzen:

 

Das Gebiet Rostock Seehafen West darf nicht als festgestellter Standort (Vorrangebiet) deklariert werden und ist zu streichen.

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Beschlussvorschriften:

Kommunalverfassung M-V § 22 Abs. 2

 

Sachverhalt:

Der Ortsbeirat ist im Rahmen der Beratungsfolge zu dieser Beschlussvorlage nicht beteiligt worden.

Da noch viele Gutachten und Untersuchungen ausstehen, die von Fraktionen und vom Ortsbeirat gefordert worden sind, sowie viele Betroffene nicht umfassend einbezogen wurden, ist dieses Gebiet nicht einzubeziehen.

Zu diesbezüglichen Zusagen getätigt auf Hafenforen liegen keine Stellungnahmen und Gutachten dem Ortsbeirat vor.

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Gez. Kurt Massenthe

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Beschlüsse

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01.10.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung - siehe unter TOP 10.2):

 

Die Anlage (Stellungnahme LEP) zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern,

hier: 1. Beteiligung zum Entwurf gem.  § 7 Abs. 2 Landesplanungsgesetz

ist auf Seite 4 „ Zu Fachkapitel 4.3.1…..“ im 1. Unterpunkt zu wie folgt zu ergänzen:

 

Das Gebiet Rostock Seehafen West darf nicht als festgestellter Standort (Vorranggebiet) deklariert werden und ist als solcher zu streichen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt