Antrag - 2014/AN/0223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock (Anlage).

Sie soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

 

 

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gez. Eva-Maria Kröger                                                        gez. Berthold F. Majerus

Fraktion DIE LINKE.                                                                      CDU-Fraktion

 

gez. Dr. Steffen Wandschneider                                          gez. Simone Briese-Finke

Fraktion der SPD                                                                      Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

 

 

Dr. Sybille Bachmann                                                                      Dr. Dr. Malte Philipp

Fraktion Rostocker Bund/Graue/ Aufbruch 09              Fraktion UFR/FDP

 

 

 

Anlage


                                                                                                                                                          Anlage

 

Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

der Hansestadt Rostock


Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird zum 1. Januar 2015 nachfolgende Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erlassen:

 

Artikel 1 Änderung

 

Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vom 7. August 2006, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 17 vom 30. August 2006, zuletzt geändert durch die Zehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vom 3. September 2014 , veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr….. vom ……… 2014 wird wie folgt geändert:

 

Anlage 4 - Aufwandsentschädigungen

 

Nachfolgende Regelungen dienen der Ausgestaltung und Ergänzung der EntschVO M-V und soweit es die Wahlbeamten auf Zeit betrifft der KomBesLVO M-V.

 

 

(1)   Es werden funktions- und sitzungsbezogene Entschädigungen wie folgt gezahlt:

                  Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung monatlich
 

Präsidentin oder Präsident der Bürgerschaft

              1000 EUR

Stellvertretende Präsidentinnen oder Präsidenten

Weitere Mitglieder des Präsidiums

              280 EUR
              200 EUR

Vorsitzende oder Vorsitzender der Fraktionen

            520 EUR

Vorsitzende oder Vorsitzender der Ortsbeiräte (abhängig von der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner)

           150 EUR  (bis 5000 Einw.)

           200 EUR  (bis 20.000 Einw.)

           250 EUR  (über 20.000 Einw.)


 

Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister

              355 EUR

Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters

                  175 EUR

Senatorin oder Senator

               85 EUR

Kreisjägermeisterin oder Kreisjägermeister

              300 EUR

 

 


 

Sitzungsbezogene Aufwandentschädigung

Sitzung von

Berechtigte

 

Bürgerschaft

Mitglieder (außer Präsident/
Präsidentin)

 

60 EUR

Fraktionen

- Mitglieder (außer Fraktionsvorsitzende, Präsident/Präsidentin, Stellvertretende Präsiden­tinnen/Präsidenten und weitere Mitglieder des Präsidiums)

- sachkundige Einwohne­rinnen und Einwohner, sofern eine Ausschusssitzung vorbereitet wird

 

 

50 EUR

Ausschüssen

Mitglieder (außer Präsident/
Präsidentin)

Leiter/in der Sitzung

50 EUR

 

75 EUR

Ortsbeiräten

Mitglieder und gemäß § 1 Abs. 3 Ortsbeiratssatzung zur Sitzung beigezogene Einwohner/innen

 

20 EUR

Seniorenbeirat,
Agenda-21-Rat,
Sprecherrat des Beirates für behinderte und chronisch kranke Menschen, Migrantenrat,
Seniorenbeirat,
Fahrradforum, VHS-Beirat, Brandschutzbeirat,

 

Mitglieder

 

20 EUR

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.09.2014 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock (Anlage).

Sie soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

 

 

 

 

Abstimmung:                                                                      Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen mit Änderung

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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01.10.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock.

Sie soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

 

(Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung …wird nach Fertigstellung
der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 1 beigelegt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt

 

 

Nach der Beschlussfassung geben Herr Reinke, Frau Barlen und Herr Basedow ihr Abstimmungsverhalten - Ablehnung -, insbesondere zur Erhöhung der Sitzungsgelder, zu Protokoll.