Antrag - 2014/AN/0223
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende aller Fraktionen
Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2014
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Fraktion der SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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29.09.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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01.10.2014
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gez. Eva-Maria Kröger gez. Berthold F. Majerus
Fraktion DIE LINKE. CDU-Fraktion
gez. Dr. Steffen Wandschneider gez. Simone Briese-Finke
Fraktion der SPD Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Dr. Sybille Bachmann Dr. Dr. Malte Philipp
Fraktion Rostocker Bund/Graue/ Aufbruch 09 Fraktion UFR/FDP
Anlage
Anlage
Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Hansestadt Rostock
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird zum 1. Januar 2015 nachfolgende Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erlassen:
Artikel 1 Änderung
Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vom 7. August 2006, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 17 vom 30. August 2006, zuletzt geändert durch die Zehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vom 3. September 2014 , veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr….. vom ……… 2014 wird wie folgt geändert:
Anlage 4 - Aufwandsentschädigungen
Nachfolgende Regelungen dienen der Ausgestaltung und Ergänzung der EntschVO M-V und soweit es die Wahlbeamten auf Zeit betrifft der KomBesLVO M-V.
(1) Es werden funktions- und sitzungsbezogene Entschädigungen wie folgt gezahlt: Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung monatlich | |
Präsidentin oder Präsident der Bürgerschaft | 1000 EUR |
Stellvertretende Präsidentinnen oder Präsidenten Weitere Mitglieder des Präsidiums | 280 EUR |
Vorsitzende oder Vorsitzender der Fraktionen | 520 EUR |
Vorsitzende oder Vorsitzender der Ortsbeiräte (abhängig von der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner) | 150 EUR (bis 5000 Einw.) 200 EUR (bis 20.000 Einw.) 250 EUR (über 20.000 Einw.) |
Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister | 355 EUR |
Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters | 175 EUR |
Senatorin oder Senator | 85 EUR |
Kreisjägermeisterin oder Kreisjägermeister | 300 EUR |
Sitzungsbezogene Aufwandentschädigung Sitzung von | Berechtigte |
|
Bürgerschaft | Mitglieder (außer Präsident/
| 60 EUR |
Fraktionen | - Mitglieder (außer Fraktionsvorsitzende, Präsident/Präsidentin, Stellvertretende Präsidentinnen/Präsidenten und weitere Mitglieder des Präsidiums)
|
50 EUR |
Ausschüssen | Mitglieder (außer Präsident/ Leiter/in der Sitzung | 50 EUR
75 EUR |
Ortsbeiräten | Mitglieder und gemäß § 1 Abs. 3 Ortsbeiratssatzung zur Sitzung beigezogene Einwohner/innen |
20 EUR |
Seniorenbeirat, |
Mitglieder |
20 EUR |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,3 kB
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29.09.2014 - Kulturausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock (Anlage).
Sie soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 8 |
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Dagegen: | 0 |
| Angenommen mit Änderung | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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01.10.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock.
Sie soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
(Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung …wird nach Fertigstellung
der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 1 beigelegt)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X | (mit mehr als 27 Stimmen) |
Abgelehnt |
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Nach der Beschlussfassung geben Herr Reinke, Frau Barlen und Herr Basedow ihr Abstimmungsverhalten - Ablehnung -, insbesondere zur Erhöhung der Sitzungsgelder, zu Protokoll.