Antrag - 2014/AN/0153

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Auf Grund der erfolgten Wahl zur Bildung des Jugendhilfeausschusses (2014/BV/5608 vom 2. Juli 2014) beschließt die Bürgerschaft, den Jugendhilfeausschuss nicht zu konstituieren, den Beschluss aufzuheben und eine erneute Wahl durchzuführen. Die Wahlscheine sind anlog der Vorschlagslisten der anerkannten Träger der Jugendhilfe (Anlage zu 2014/AN/0164) zur Wahl des Jugendhilfeausschusses zu erstellen.

Zeitnah wird eine verbindliche Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses beschlossen.

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Sachverhalt: Auf Grund des komplizierten Wahlverfahrens bei der o.g. Wahl kam es zu vielfachen Irritationen beim Wahlvorgang und im Ergebnis zu erheblichen Verwerfungen (ca. 1/3 ungültige Stimmzettel). Zur Wahl des Jugendhilfeausschusses gibt es bisher keine beschlossene Wahlordnung. Dies hat dazu geführt, dass die Bewerber/innen um die Ausschusssitze und die wählenden Bürgerschaftsmitglieder in unterschiedlicher Weise über das Wahlverfahren informiert worden sind bzw. dieses unterschiedlich ausgelegt haben. Insbesondere trifft dies für den Umgang mit Stimmen für Kandidat/innen zu, die mehrfach von verschiedenen Trägern vorschlagen wurden. Unter diesen Bedingungen ist   es zu einer Stimmabgabe bzw. einer Wahlauswertung gekommen, die nicht dem Wählerwillen entspricht.

Die Bürgerschaft kann nun mit diesem Beschluss ihre Entscheidung korrigieren, um eine akzeptable demokratische Legitimation dieser Ausschussbildung zu gewährleisten. Daher ist eine erneute Wahl erforderlich.

 

gez. Eva-Maria Kröger
Fraktion DIE LINKE.

gez. Dr. Steffen Wandschneider
Fraktion der SPD

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann
Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09

gez. Dr. Dr. Malte Philipp
Fraktion UFR/FDP
(Beitritt am 26.08.2014 – erl. Wo. 03.1   27.08.14)
(Unterschrift wieder zurückgezogen am 03.09.2014)

 

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Beschlüsse

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03.09.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Vor der Abstimmung weist der Präsident darauf hin, dass bei Zustimmung zum Änderungs­antrag Nr. 2014/AN/0153-02 (ÄA) einschließlich zum Antrag Nr. 2014/AN/0153 das weitere Wahlverfahren zum Jugendhilfeausschuss (Anträge Nr. 2014/AN/0164 und Nr. 2014/AN/0171) abgebrochen ist.
 

 

Zuerst erfolgt die Abstimmung zum Änderungs­antrag Nr. 2014/AN/0153-02 (ÄA) (s. TOP 8.1.2).

 

 

Dann erfolgt die Abstimmung zum Antrag.

 

Beschlussvorschlag des Antrages:

 

Auf Grund der erfolgten Wahl zur Bildung des Jugendhilfeausschusses (Beschluss Nr. 2014/BV/5608 vom 2. Juli 2014) beschließt die Bürgerschaft, den Jugendhilfeausschuss nicht zu konstituieren, den Beschluss aufzuheben und eine erneute Wahl durchzuführen.

Die Wahlscheine sind anlog der Vorschlagslisten der anerkannten Träger der Jugendhilfe (Anlage zu Nr. 2014/AN/0164) zur Wahl des Jugendhilfeausschusses zu erstellen.

Zeitnah wird eine verbindliche Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses beschlossen.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung zum Antrag einschließlich des bestätigten Änderungsantrages:

 

Aufgrund einer Kritik von Herrn Basedow lässt der Präsident zu den hier nur ausgezählten Gegenstimmen auch die Dafürstimmen feststellen.

 

 

Beschluss Nr. 2014/AN/0153:

 

Auf Grund der erfolgten Wahl zur Bildung des Jugendhilfeausschusses (Beschluss Nr. 2014/BV/5608 vom 2. Juli 2014) beschließt die Bürgerschaft, den Jugendhilfeausschuss nicht zu konstituieren, den Beschluss aufzuheben und eine erneute Wahl durchzuführen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur Oktobersitzung der Bürgerschaft 2014 eine Wahlordnung für den Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock zum Beschluss vorzulegen. Auf dieser Basis erfolgt die Neuwahl.

Bis zur Konstituierung des neu gewählten Ausschusses nimmt der bisherige Jugendhilfeausschuss die Aufgaben wahr.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

26

Dagegen:

22