Antrag - 2014/AN/0151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Möglichkeiten und Kosten einer Stromversorgung für I-Pads an den Plätzen im Bürgerschaftssaal in Verbindung mit einer elektronischen Abstimmungslösung und der Anzeige der Ergebnisse während der Bürgerschaftssitzung zu prüfen.

 

 

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Sachverhalt:

Mit der Einführung des I-Pad für Bürgerschaftsmitglieder stellt sich nach Auswertung der Testphase das Problem der Stromversorgung bei Bürgerschaftssitzungen. Hier wäre es sinnvol,l eine Möglichkeit zu schaffen, den Akku des I-Pad während der Sitzung im Niederspannungsbereich über USB nachladen zu können.

In Verbindung mit dieser Maßnahme sollte aus Kosten- und Aufwandsgründen ein weiteres Problem in Kombination gelöst werden. Während der Bürgerschaftssitzung ist die Ermittlung des Abstimmungsverhaltens der Bürgerschaftsmitglieder oft ein unübersichtlicher Prozess, in dem teilweise mehrfach die Stimmen gezählt werden müssen. Das kostet Zeit und verlängert die Sitzung unnötig. Für eine erheblich Zeitersparnis, bessere Übersichtlichkeit und Transparenz sollte ein elektronisches Zähl- und Anzeigesystem in Kombination mit der Spannungsversorgung installiert werden.

 

 

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Beschlüsse

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03.09.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Möglichkeiten und Kosten einer Stromversorgung für I-Pads an den Plätzen im Bürgerschaftssaal in Verbindung mit einer elektronischen Abstimmungslösung und der Anzeige der Ergebnisse während der Bürgerschaftssitzung zu prüfen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2014/AN/0151-02 (ÄA) (s. TOP 9.5.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschuss Nr. 2014/AN/0151:

 

Prüfung einer elektronischen Abstimmungslösung und Ergebnisanzeige während der Bürgerschaftssitzung


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Möglichkeiten und Kosten einer elektronischen Abstimmungslösung und der Anzeige der Ergebnisse während der Bürgerschaftssitzung zu prüfen.

 

 

 

Frau Kröger weist auf den unter anderem zu diesem Thema bereits gefassten Beschluss Nr. 2012/AN/3311 vom 09.05.2012 hin.