Beschlussvorlage - 2014/BV/0129

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsbeschluss zur Beauftragung der Brücken- und Straßenplanung in den HOAI-Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) sowie Örtliche Bauüberwachung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird bestätigt.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs.2 Kommunalverfassung M-V

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

 

Die DB Netz AG plant in Warnemünde den Ersatzneubau ihrer “Stromgrabenbrücke“ über den Spüldurchlass zwischen dem südlichen Ende des “Alten Strom“ und dem Seekanal. Diese Stromgrabenbrücke befindet sich zwischen den beiden Brückenteilbauwerken der Hansestadt Rostock im Zuge der Straßen „“Am Bahnhof“ und “Am Passagierkai“ ebenfalls über den Spüldurchlass.

Im Rahmen von Brückenprüfungen wurde festgestellt, dass sich alle 3 Teilbauwerke in einem desolaten Zustand befinden und eine Sicherung der Gebrauchstauglichkeit und Standfestigkeit kurzfristig nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Gebrauchstauglichkeit wurde unter anderem bei der Brücke im Zuge der Straße “Am Bahnhof“ bereits auf eine max. Belastung von 10 t bei einer Geschwindigkeit von 5 km/h stark eingeschränkt. Auch die Standfestigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Bahnbrücke wird momentan nur noch durch die eingebauten Bahnhilfsbrücken und regelmäßige Schotternachstopfungen gewährleistet. Bei allen 3 Teilbauwerken besteht dringender Handlungsbedarf.

Vor dem Hintergrund der einzigen vorhandenen Erschließungsmöglichkeit des Gewerbes auf der Mittelmole und des Bahnhofs Warnemünde ist der Ersatzneubau des Spüldurchlasses zwingend erforderlich.

Die Hansestadt Rostock plant auf Grund der starken Bauwerksschäden gemeinsam mit der DB Netz AG den Ersatzneubau ihrer Brückenteilbauwerke und beabsichtigt dazu, mit dem Verkehrsunternehmen eine Planungsvereinbarung und im Anschluss daran eine Bau- und Finanzierungsvereinbarung auf Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes einzugehen.

Die bauliche Umsetzung der Ersatzneubauten über den Spüldurchlass ist in einer Wintersperrpause der DB AG von Oktober 2015 bis April 2016 geplant.

Die Dringlichkeit des Vorhabens erfordert deshalb zwingend einen unverzüglichen Planungsbeginn, um die Straße wieder in einen den straßenbautechnischen Anforderungen entsprechenden Zustand herzustellen.

Die Einordnung in den Haushaltsplan 2015/16 erfordert hinsichtlich der notwendigen Vorbereitung ebenfalls einen unverzüglichen Start der Planungsarbeiten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 66

Produkt: 54101

6654101201600101 – Grundsanierung Spüldurchlass Alter Strom

 

Haushaltsjahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

 

2014

 

78532000.09612000

Deckungskreis 8661 gem. GmHVO-Doppik

§ 14 (3)

 

 

 

 

 

150.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner

 

 

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

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09.09.2014 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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11.09.2014 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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11.09.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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23.09.2014 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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01.10.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen