Beschlussvorlage - 2014/BV/0119

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 20.11.2015

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem geeigneten Standort im Raum Rostock Nordost für die Errichtung einer Trainings- und Wettkampfanlage des FSV NordOst e.V. und anderer Vereine des Fußballbreitensports zu suchen, an dem auch Punktspiele zulässig sind.

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bereits gefasste Beschlüsse:

2014/AN/5496 -               Schaffung einer Trainings- und Wettkampfanlage des FSV NordOst e.V. und anderer Vereine des Fußballbreitensportes

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 14. Mai 2014 wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, „ob und wann in Dierkow-Neu ein geeigneter Platz für eine Trainings- und Wettkampfanlage des FSV NordOst e.V. und anderer Vereine des Fußballbreitensports geschaffen werden kann.“

 

Das Amt für Schule und Sport hatte den Kommunalen Eigenbetrieb der Hansestadt Rostock bereits im April 2013 mit der Erstellung einer Machbarkeitsprüfung zur Realisierung einer Wettkampf- und Trainingsanlage für den FSV NordOst e.V. und anderer Sportvereine in Form eines normgerechten Großspielfeldes „Fußball“ auf dem Gelände des zwischenzeitlich zurück gebauten Ernst-Barlach-Gymnasiums in der Walter-Butzek-Straße im Stadtteil Rostock Dierkow-Neu beauftragt.

Zur Errichtung dieser Trainings- und Wettkampfanlage liegt gegenwärtig eine umfangreiche, in ihren  Ausführungen sehr weitreichende Studie vor. Diese Studie wurde im Januar 2014 im Hause des KOE vorgestellt.

In der Folge wurde eine Bauvoranfrage in Verbindung mit einer erforderlichen schalltechnischen Begutachtung veranlasst.

Der Bericht des Schalltechnischen Gutachtens liegt nunmehr vor. Ebenso erging am 11. Juli 2014 ein Vorbescheid der Bauordnung der Hansestadt Rostock zur Errichtung des Großspielfeldes Fußball mit dem Endergebnis:

„Die Errichtung eines Fußball Großspielfeldes ist an diesem Standort unter Beachtung der nachstehenden Hinweise insbesondere zu Nutzungseinschränkungen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich möglich.“

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind folgende Hinweise enthalten:

  1. Der Punktspielbetrieb ist unzulässig.
  2. Der Trainingsbetrieb ist nur werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr möglich.
  3. Eine Flutlichtanlage ist so zu errichten und zu betreiben, dass keine Beeinträchtigungen durch Blendung und Beleuchtungsstärke im benachbarten Wohngebiet auftreten.

 

In der Zusammenfassung ist aus Sicht der Verwaltung sportfachlich festzustellen, dass mit den aufgezeigten Nutzungseinschränkungen das Großspielfeld Fußball am Standort Walter-Butzek-Straße nicht zielführend umgesetzt werden kann. Aufgrund der sportlichen Aktivitäten des beabsichtigten künftigen Nutzerklientels und ihren Ligaerfordernissen ist es zwingend notwendig, dass auf dem Großspielfeld Punktspiele abgehalten werden können.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass für die Errichtung dieser Wettkampfanlage eine erneute Standortsuche im Raum Rostock Nordost veranlasst werden sollte.

Die Realisierung dieser Maßnahme ist entsprechend des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes KOE für das Jahr 2018 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von derzeitig prognostizierten Kosten in Höhe von 1.185.000 EUR vorgesehen. Hierbei wurde diese Maßnahme gleichwohl in die im Rahmen der Städtebauförderung (SOS und SUB) für die Jahre 2015 bis 2019 abgestimmte Prioritätenliste aufgenommen.

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Finanzielle Auswirkungen:              keine

 

in Vertretung


Dr. Chris Müller
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und

1. Stellvertreter des Oberbürgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.09.2014 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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09.09.2014 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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10.09.2014 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Vertagung auf Dezember 2014 wurde einstimmig beschlossen.

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11.09.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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18.09.2014 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen