Beschlussvorlage - 2014/BV/0047
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rostock Stadtmitte und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.07.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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19.08.2014
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Beschlussvorschlag:
1. Der Wahl des Herrn Kay Garbe zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rostock Stadtmitte wird gemäß § 12 Abs. 3 i. V. mit § 28 Abs. 1 b BrSchG M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03.05.2002 zugestimmt.
2. Der Ernennung des Herrn Kay Garbe zum Ehrenbeamten wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Mai 2002 i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sowie § 19 Abs. 3 KV M-V und § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock für die Dauer seiner Wahlzeit, längstens bis zum 29.11.2019, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugestimmt.
Beschlussvorschriften:
§ 12 Abs. 3 und § 28 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG - in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Mai 2002, § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Mai 2002 i. V. mit § 19 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V und § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rostock Stadtmitte am 29.11.2013 wurde Herr Kay Garbe gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG – vom 3. Mai 2002 für eine Wahlzeit zum Ortswehrführer wiedergewählt.
Als Wahlzeit ist die Zeit zu sehen, für die ein Wehrführer bzw. sein Stellvertreter durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wird. Die Wahlzeit beginnt demnach mit dem auf den Wahltag folgenden Tag und endet nach Ablauf der Frist von sechs Jahren.
Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und des Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Zunächst ist zu prüfen, ob durch Herrn Kay Garbe alle Voraussetzungen erfüllt sind, um zum Ortswehrführer gewählt zu werden. Gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V ist wählbar, wer
a) mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat.
Herr Kay Garbe gehört mehr als vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr an.
b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt.
Herr Kay Garbe ist persönlich und fachlich geeignet, um als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rostock Stadt-Mitte tätig zu werden.
c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet.
Gemäß FwLaufbDgrAusbVO M-V sind die Lehrgänge Gruppenführer, Zugführer, Führer von Verbänden und Leiter einer Feuerwehr nachzuweisen bzw. ist die Bereitschaft zu erklären, diese innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abzuschließen.
Herr Kay Garbe hat die Lehrgänge Gruppenführer, Zugführer, Führer von Verbänden und Leiter einer Feuerwehr erfolgreich absolviert.
d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Herr Kay Garbe hat das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Da somit die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V für Herrn Kay Garbe vorliegen, wird die Beschlussvorlage zur Einholung der Zustimmung der Obersten Dienstbehörde zur Wahl gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sind die Ortswehrführer zu Ehrenbeamten zu ernennen. Aus diesem Grunde kann die Ernennung des Herr Kay Garbe zum Ehrenbeamten gemäß § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgenommen werden
Finanzielle Auswirkungen:
Zahlung einer monatlichen Entschädigung in Höhe von 170,00 EUR gemäß § 2 Abs. 1 und 2 i. V. mit § 3 Abs. 1 Buchst. e) FFwEntschVO M-V vom 28. November 2013
Teilhaushalt: 37
Produkt: 12601 Bezeichnung: Brandschutz
Investitionsmaßnahme Nr.: - Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2014 | 12601.50190000/ Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige | 850,00 | - | - | 850,00 |
2015 | 12601.50190000 | 2.040,00 | - | - | 2.040,00 |
2016 | 12601.50190000 | 2.040,00 | - | - | 2.040,00 |
2017 | 12601.50190000 | 2.040,00 | - | - | 2.040,00 |
2018 | 12601.50190000 | 2.040,00 | - | - | 2.040,00 |
2019 | 12601.50190000 | 1.870,00 | - | - | 1.870,00 |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner
Roland Methlin