Informationsvorlage - 2014/IV/0045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

Kommunalverfassung M-V § 22, Abs. 3

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Beschl.-Nr. 2012/AN/4193 vom 30.01.2013

 

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft hat am 30.01.2013 beschlossen, die Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock (StrBBS) in Bezug auf die Höhe der auf die Anlieger umzulegenden Kosten und auf die Berücksichtigung von spezifischen Besonderheiten der umlagefähigen Maßnahmen den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten anzupassen.

 

Auf Grund des sich aus dem  o.g. Beschluss der Bürgerschaft ergebenden Auftrages wurde durch Prof. Dr. Olaf Reidt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin, die Festlegung der Höhe der umzulegenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand (§ 4 Abs. 1 StrBBS) unter Berücksichtigung von städtebaulichen, denkmalpflegerischen oder touristischen Besonderheiten der umlagefähigen Maßnahmen geprüft.

 

Das Gutachten liegt jetzt vor (Anlage) und kommt u.a. zu den wesentlichen Ergebnissen, dass eine Änderung der StrBBS nicht erforderlich ist und Überwiegendes dafür spricht, dass für den im Auftrag angesprochenen höherwertigen Ausbau aus denkmalpflegerischen, touristischen und städtebaulichen Gründen weder ein Abweichen von den Regelsätzen noch der Erlass einer Sondersatzung gerechtfertigt wäre. Lediglich für den besonderen Einzelfall, in dem ein besonderer erhöhter Vorteil für die Allgemeinheit vorliegt und auch dann nur in engen Grenzen kann eine Sondersatzung erlassen werden. Dieses sieht die StrBBS unter
§ 4 Abs. 6 bereits vor.

 

Für eine Änderung der Höhe der auf die Anlieger umzulegenden Kosten mit dem Ergebnis einer Einnahmenreduzierung wird nach Auswertung des v.g. Gutachtens und vor dem Hintergrund des HASIKO keine Notwendigkeit gesehen.

 

Den Umstand berücksichtigend, dass die StrBBS bereits seit einigen Jahren vor den zuständigen Verwaltungsgerichten ungerügt geblieben ist, wird auch für eine Erhöhung der Umlagen kein weiterer Spielraum gesehen.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.11.2014 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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13.11.2014 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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19.11.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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20.11.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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03.12.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben