Beschlussvorlage - 2014/BV/0031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag) „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses“, Rostock, Kröpeliner Str. 61, wird erteilt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

Sachverhalt:

- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

  500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das Einver-

  nehmen der Gemeinde mit dem Bau- und Planungsausschuss.

 

- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.07.2014 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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12.08.2014 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen