Beschlussvorlage - 2014/BV/5644

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt 10 Mitglieder in den Aufsichtsrat der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH.

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung

Gesellschaftsvertrag der WIRO vom 22.11.2010

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH 99,9997 % der Geschäftsanteile und 0,0003 %  Eigenanteil hält die WIRO ohne Stimmrecht.

 

Der § 8 des Gesellschaftsvertrages von der WIRO regelt im Folgenden:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern, davon 5 Arbeitnehmervertreterinnen und/oder Arbeitnehmervertreter.“ Durch die Hansestadt Rostock werden 10 Mitglieder entsandt.

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, mit Änderungen vom 17.03.2010, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.

 

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft sind 10 Mitglieder für den Aufsichtsrat der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH zu benennen.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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02.07.2014 - Bürgerschaft