Beschlussvorlage - 2014/BV/5643

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt 3 Mitglieder in den Aufsichtsrat der VVW Verkehrsverbund Warnow GmbH.

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung

Gesellschaftsvertrag der VVW vom 07.07.2008

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der VVW GmbH über die Rostocker Straßenbahn AG          39,55 % der Geschäftsanteile.

 

Der § 15 Abs.1 des Gesellschaftsvertrages der VVW GmbH regelt im Folgenden:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern. In den Aufsichtsrat entsenden die Hansestadt Rostock 3 Mitglieder, der Landkreis Bad Doberan 3 Mitglieder, der Landkreis Güstrow 3 Mitglieder.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, mit Änderungen vom 17.03.2010, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.

 

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft sind 3 Mitglieder für den Aufsichtsrat der Verkehrsverbund Warnow zu benennen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Beschlüsse

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02.07.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5643:


Die Bürgerschaft bestellt drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der VVW Verkehrsverbund Warnow GmbH:

 

für die Fraktion DIE LINKE.:

Andreas Engelmann

für die CDU-Fraktion:

Martin Lau

für die Fraktion der SPD:

Claudia Barlen

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt