Beschlussvorlage - 2014/BV/5641

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt 8 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV).

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung

Gesellschaftsvertrag der RVV vom 05.08.2009

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH 100 % der Geschäftsanteile.

 

Der § 7 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH regelt im Folgenden:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus je 8 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, mit Änderungen vom 17.03.2010, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.

 

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft sind 8 Mitglieder für den Aufsichtsrat der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH zu benennen.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Beschlüsse

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02.07.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5641:


Die Bürgerschaft bestellt acht Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV):

 

für die Fraktion DIE LINKE.:

Bernhard Fritze
Sandro Smolka

für die CDU-Fraktion:

Berthold Friedrich Majerus
Detlev Göllner

für die Fraktion der SPD:

Dr. Chris Müller

für die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN:

Maxi Malzahn

für die Fraktion Rostocker Bund/
Graue/Aufbruch 09:

Friedrich Koch

für die Fraktion UFR/FDP:

Jan Hendrik Hammer

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt