Beschlussvorlage - 2014/BV/5634

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH.

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (2) i.V.m. § 32 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

Gesellschaftsvertrag der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH vom 11.03.2010

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält mittelbar über die RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH 54,1 % der Gesellschaftsanteile der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH. Der § 7 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH vom 11.03.2010 regelt im Folgenden:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Aufsichtsratsmitgliedern, davon 3 Vertreter der Hansestadt      Rostock, 2 Vertreter des Landkreises Güstrow und 1 Vertreter der Stadt Laage.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit                 Änderungen vom 17.03.2010 wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.

 

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft sind 3 Mitglieder für den Aufsichtsrat der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH zu benennen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Beschlüsse

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02.07.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5634:

 

Die Bürgerschaft bestellt drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH:

 

für die Fraktion DIE LINKE.:

Helge Bothur

für die CDU-Fraktion:

Detlev Göllner

für die Fraktion der SPD:

Erhard Sauter

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt