Beschlussvorlage - 2014/BV/5633

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH.

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (2) i.V.m. § 32 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

Gesellschaftsvertrag der RFH GmbH vom 11.01.2002

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH 6 % der        Geschäftsanteile direkt und 94 % der Geschäftsanteile über die Rostocker Versorgungs- und         Verkehrs-Holding GmbH. Der § 8 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH vom 11.01.2002 regelt im Folgenden:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitgliedern. 4 Mitglieder werden von den Gesellschaftern benannt und entsandt.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit                 Änderungen vom 17.03.2010 wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.

 

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft sind 4 Mitglieder für den Aufsichtsrat der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH zu benennen.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Beschlüsse

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02.07.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5633:

 

Die Bürgerschaft bestellt vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH:

 

für die Fraktion DIE LINKE.:

Ralf Malachowski

für die CDU-Fraktion:

Berthold Friedrich Majerus

für die Fraktion der SPD:

Ralf Mucha

für die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN:

Reinhard Knisch

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt