Informationsvorlage - 2014/IV/5627

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die berufliche und soziale Integration junger Menschen stellt die Kommune, das Hanse-Jobcenter und die Agentur für Arbeit vor große Herausforderungen. Jeder Akteur zeichnet sich in der Praxis durch ein differenziertes Hilfe- und Dienstleistungsangebot aus.

 

Gesetzliche Grundlagen und  Aufgaben:

 

      SGB VIII: Unterstützung benachteiligter Jugendlicher bei der Persönlichkeitsentwicklung; weitgehende Freiwilligkeit der Inanspruchnahme

            (§ 81 SGB VIII – Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen

             Einrichtungen)

 

      SGB II: Gewährleistung der Grundsicherung; Überwindung der Hilfebedürftigkeit; Eingliederung in Arbeit;

            Prinzip: Fördern und Fordern

             (§ 18 SGB II – örtliche Zusammenarbeit)

 

      SGB III: Schnelle Integration in Arbeit und  Ausbildung, Unterstützung bei der Berufswahl, Herstellen der Ausbildungsreife)

 

 

Die Koordinierung und Verzahnung dieser Angebote ist in der Praxis eine Schwierigkeit. Mangelnde Abstimmung führt häufig zu Brüchen im Integrationsprozess bzw. zu fehlender Transparenz für besonders förderungsbedürftige junge Menschen. Daher schaffen viele Jugendliche den Übergang von der Schule in den Beruf nicht oder nur mit Verzögerung, obwohl viele Institutionen ein breitgefächertes Angebot an Hilfen bereitstellen.

Um sicherzustellen, dass die jungen Menschen ohne Umwege – unter einem Dach – beraten und unterstützt werden, wollen die drei Partner bis zum I. Quartal 2015 ein gemeinsames Jugendhaus eröffnen.

(„One-Stop-Goverment“)

 

 

 

Das Jugendhaus wird keine neue Institution sein. Es ist ein Arbeitsbündnis der daran beteiligten Kooperationspartner von der Hansestadt Rostock, dem Hanse-Jobcenter Rostock und der Agentur für Arbeit Rostock.

 

Es besitzt keine eigene Rechtsfähigkeit und keine eigne Personalhoheit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbleiben bei ihren jeweiligen Dienstherren.

 

 

In Vertretung

 

 

                                                                                                                                                                                                   

Holger Matthäus                                                                                   

 

                                                                                                               

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.06.2014 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben