Stellungnahme - 2014/BV/5427-38 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Einrichtung der Stelle ist aus fachlicher Hinsicht ungeeignet.

 

Der Deckungsvorschlag enthält mit dem allgemeinen Verweis auf den Deckungskreis überdies keine hinreichende Deckungsquelle. Der Betrag von 12.000 EUR entspricht zudem nicht der Höhe der Personalaufwendungen für die Gesamtdauer der Stelleneinrichtung.

 

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Beschlüsse

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14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben