Stellungnahme - 2014/BV/5427-37 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Das Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock ist maßgeblich bei der Einrichtung der "Anlaufstelle für Information, Beratung und Hilfe in der Prostitution" beteiligt.
Es ist beabsichtigt, eine derartige Anlaufstelle noch in diesem Jahr - bei Bereitstellung der(freiwilligen) finanziellen Mittel - mit ihrer Beratungsleistung beginnen zu lassen.

 

In dieser Sache ist jedoch der Planungsprozess innerhalb der Stadtverwaltung noch nicht abgeschlossen. Insbesondere ist die Finanzierung ab 2015 nicht gesichert. Der Abstimmungsprozess zwischen der Verwaltung und dem mögliche Träger wird gegenwärtig fortgesetzt.

 

Nach § 22 Absatz 3 Punkt 2 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, zu entscheiden. Ein Beschluss durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock über das Konzept hat noch zu erfolgen.

 

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Beschlüsse

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14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben