Änderungsantrag - 2014/BV/5409-11 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

-          „Der“ wird durch „Zum“ ersetzt,

-          „Werden in der vorliegenden Fassung…..auszulegen“ wird ersetzt durch „wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Erst danach wird der Entwurf der Bürgerschaft zum Beschluss (Auslegungs­beschluss) vorgelegt.“

 

 

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Beschlussvorschlag neu:

 

Zum 2. Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 “Dorf Toitenwinkel“ (Anlage 1),

 

begrenzt:  - im Norden:durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich

                                            des Marienroggenweges

- im Osten:   durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen

                     Weidendamm und Marienroggenweg)

- im Süden:  durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und den

                     Ostabschnitt des Marienroggenweges und

- im Westen: durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige

                     Gutsanlage

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Erst danach wird der Entwurf der Bürgerschaft zum Beschluss (Auslegungs­beschluss) vorgelegt.

 

 

Begründung:

Der  2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.WA.155 „Dorf Toitenwinkel“ wurde im Ortsbeirat Toitenwinkel am 24.4.2014 vorgestellt und dort abgestimmt, ohne dass es eine vorgelagerte Möglichkeit der Beteiligung der Öffentlichkeit gegeben hat (Veröffentlichung im Städtischen Anzeiger am selben Tag, 24.4.2014). Der Zeitraum zwischen der Vorstellung des B-Planes

am 24.4.2014 und der Befassung in der Bürgerschaft liegt unter 14 Arbeitstagen – in dieser kurzen Zeit hat es keine ausreichende Möglichkeit gegeben, dass sich die Bewohner von Toitenwinkel Dorf mit Anträgen oder Änderungswünschen entsprechend § 3 (1) BauGB hät­ten einbringen können.

Auch ist die Aussage der Begründung des Planes unzutreffend („Deshalb ist nun­mehr der Entwurf gemäß den damals von der Bürgerschaft befürworteten Änderungsanträ­gen und nach Rücksprachen im Bau- und Planungsausschuss am 13.11.2012 und im Aus­schuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung am 22.11.2012 geändert worden."): mit Änderungsantrag (BV3455-02), der von der Bürgerschaft angenommen wurde, ist eine Bebauung der Dorfmitte (WA9) abgelehnt. Dennoch ist im jetzt vorliegenden 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.WA.155 „Dorf Toitenwinkel“ erneut eine Bebauung der Dorfmitte zulässig.

 

 

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

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Beschlüsse

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14.05.2014 - Bürgerschaft - abgelehnt