Änderungsantrag - 2014/BV/5409-11 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Sybille Bachmann für die Fraktion Rostock Bund/Graue/Aufbruch 09
Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel"
Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.05.2014
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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14.05.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
- „Der“ wird durch „Zum“ ersetzt,
- „Werden in der vorliegenden Fassung…..auszulegen“ wird ersetzt durch „wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Erst danach wird der Entwurf der Bürgerschaft zum Beschluss (Auslegungsbeschluss) vorgelegt.“
Beschlussvorschlag neu:
Zum 2. Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 “Dorf Toitenwinkel“ (Anlage 1),
begrenzt: - im Norden:durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich
des Marienroggenweges
- im Osten: durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen
Weidendamm und Marienroggenweg)
- im Süden: durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und den
Ostabschnitt des Marienroggenweges und
- im Westen: durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige
Gutsanlage
und die Begründung dazu (Anlage 2) wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Erst danach wird der Entwurf der Bürgerschaft zum Beschluss (Auslegungsbeschluss) vorgelegt.
Begründung:
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.WA.155 „Dorf Toitenwinkel“ wurde im Ortsbeirat Toitenwinkel am 24.4.2014 vorgestellt und dort abgestimmt, ohne dass es eine vorgelagerte Möglichkeit der Beteiligung der Öffentlichkeit gegeben hat (Veröffentlichung im Städtischen Anzeiger am selben Tag, 24.4.2014). Der Zeitraum zwischen der Vorstellung des B-Planes
am 24.4.2014 und der Befassung in der Bürgerschaft liegt unter 14 Arbeitstagen – in dieser kurzen Zeit hat es keine ausreichende Möglichkeit gegeben, dass sich die Bewohner von Toitenwinkel Dorf mit Anträgen oder Änderungswünschen entsprechend § 3 (1) BauGB hätten einbringen können.
Auch ist die Aussage der Begründung des Planes unzutreffend („Deshalb ist nunmehr der Entwurf gemäß den damals von der Bürgerschaft befürworteten Änderungsanträgen und nach Rücksprachen im Bau- und Planungsausschuss am 13.11.2012 und im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung am 22.11.2012 geändert worden."): mit Änderungsantrag (BV3455-02), der von der Bürgerschaft angenommen wurde, ist eine Bebauung der Dorfmitte (WA9) abgelehnt. Dennoch ist im jetzt vorliegenden 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.WA.155 „Dorf Toitenwinkel“ erneut eine Bebauung der Dorfmitte zulässig.
gez. Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende