Stellungnahme - 2014/BV/5420-38 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Änderungsantrag 2014/BV/5420-34 (ÄA) wird beabsichtigt, dass die Maßnahme 2014/1.13 – Reduzierung der Personalaufwendungen/ -auszahlungen – ersatzlos gestrichen wird.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Bürgerschaft hat mit ihrer Zustimmung zum Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2022 am 19.06.2013 auch der Maßnahme 2013/1.19 – Reduzierung der Personalaufwendungen/  -auszahlung zugestimmt.

 

Die nun gewollte gänzliche Streichung dieser Maßnahme widerspricht dem § 31 Abs. 2 der Kommunalverfassung und verstößt somit gegen geltendes Recht, weil keine Deckungsquelle angegeben wurde.

 

§ 31 Abs. 2:

„Eine Abstimmung erfolgt nur über solche Anträge, die zu diesem Zeitpunkt schriftlich vorliegen oder mündlich zur Sitzungsniederschrift erklärt werden. Anträge, durch die der Gemeinde Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen. Anträge sowie Beschlussvorlagen, die die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes verzögern oder diesem entgegenstehen, müssen unter Benennung der berührten Maßnahme des Haushaltssicherungskonzeptes zusätzliche neue Maßnahmen benennen, die die entstehenden Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen vollständig kompensieren. Dabei ist die Eignung der neuen Maßnahmen darzustellen.“

 

Die Realisierung der Zielbeträge gehen konform mit den Erläuterungen im Punkt 1.5 Stellen- und Personalentwicklung ab Seite 42.

 

Aus vorgenannten Gründen ist dieser Änderungsantrag abzulehnen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben