Stellungnahme - 2014/BV/5427-29 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Schulen und Sportvereine führen regelmäßig Projekte zur Stärkung von Demokratie und Toleranz durch. Dafür im Einzelnen auch Anträge auf Förderung derselben stellen zu können, wäre völlig neu.

 

Der daraus tatsächlich dann jährlich aufgerufene Umfang kann insofern derzeit auch nicht annäherungsweise zuverlässig prognostiziert werden.

 

Eine belastbare Förderrichtlinie für diesen Förderzweck existiert bislang nicht und wäre kurzfristig auch nicht erstellbar. Regularien zur Abgrenzung förderfähiger bzw. nicht förderfähiger Inhalte liegen nicht vor.

 

Das gegenwärtig bereits ablaufende Schuljahr 2013/2014 bietet keine Möglichkeiten mehr für einen zeitnahen Verwendungsprozess.

 

Die vorgeschlagene Deckung aus dem Produktkonto 11900.56251010 Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige kann nicht zugestimmt werden.

Für die Jahre 2012 und 2013 mussten im Zuge der Jahresrechnungen auf Grund der zu bildenden Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 GemHVO die Ansätze um 90.558,50 EUR (2012) und 171.847,58 EUR (2013) erhöht werden.

Im Jahr 2012 betrug die Anzahl der neu anhängiger Gerichtsverfahren mit Prozessrisiko 122. im Jahr 2013 waren es bereits 155 neue Verfahren.

Eine Planung der Zuführungsbeträge zur Rückstellung ist aufgrund der häufig schwankenden Anzahl der jährlich neu anhängig gewordenen Gerichtsverfahren auf Grund fehlender Erfahrungswerte schwierig. Auch die Dauer der Gerichtsverfahren sowie die Höhe der Streitwerte sind sehr unterschiedlich.  Vergleichswerte zur Orientierung aus vorherigen Jahren liegen in der Hansestadt Rostock bisher nicht vor, da eine Einzelbewertung der Verfahren sowie die Bildung von Rückstellungen erstmals mit Einführung des NKHR M-V zum 01.01.2012 durch den Gesetzgeber gefordert wurde.

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Beschlüsse

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14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben