Änderungsantrag - 2014/BV/5427-28 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Simone Briese-Finke (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2014 mit Haushaltsplänen und Anlagen
-Zuschüsse Frauenhaus-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.05.2014
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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14.05.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsplan Band II wird auf Seite 269 geändert:
Es wird das Produkt 33100 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege in Aufwendungen der sozialen Sicherheit (Nr. 17) geändert
HH 2014 alt 1.212.000 Euro + 10.000 Euro HH 2014 neu 1.222.000 Euro
Es wird damit das Produktkonto 33100 55949060 Zuschüsse für das Frauenhaus „Frauen helfen Frauen“ e.V. für 2014 von 155.700 Euro um +10.000 Euro auf 165.700 Euro im Ansatz 2014 erhöht.
Deckung:
TH 90 Zentrale Finanzdienstleistungen, Produkt 61101 Steuern
Produktkonto: 61101.402100 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer einschließlich Anteil am Aufkommen Zinsabschlagssteuer:
alt: 47.958.000 €
+ 10.000 €
neu: 47.968.000 €
Sachverhalt:
2013 betrug die Zuwendung der Kommune an das Rostocker Frauenhaus 150.144 €.
Es wurde ein Mehrbedarf von ca. 15.500 € angemeldet, welcher sich wie folgt zusammensetzt:
Beschäftigung einer Rufbereitschaft für die Wochenenden und Feiertage; diese Stelle wird vom Amt seit Sept. 2013 gefördert
Entgelterhöhung für 5 Personalstellen in Anlehnung an den TVöD.
Ursprünglich hatte das Frauenhaus statt der Entgelterhöhungen die Förderung einer Hauswirtschafterin beantragt zur Begleitung und Anleitung der Bewohnerinnen bei praktischen Aufgaben im Alltag und zur Kinderpflege. Die Schaffung dieser Stelle war und ist dem Frauenhaus sehr wichtig. Dafür haben die Kolleginnen sogar auf die ihnen zustehenden Entgelterhöhungen lt. Arbeitsvertragsregelung (AVR) des Trägers verzichtet.
Da die Stelle der Hauswirtschaftskraft durch das Amt nicht gefördert werden kann, hat das Frauenhaus stattdessen die Entgelterhöhungen beantragt. Zurzeit erhalten die Kolleginnen im Frauenhaus durchschnittlich 500 € Brutto weniger als im TVöD. Nach den aktuellen Tarifergebnissen vom April 2014 erhöht sich diese Differenz noch um weitere 100 €.
Mit dem erhöhten Zuwendung der Kommune können „Frauen helfen Frauen“ e.V. den Mitarbeiterinnen durchschnittlich 200 € Brutto mehr auszahlen. Angesichts der Schwere des Arbeitsfeldes und der steigenden Arbeitsbelastung der letzten Jahre ist das ein Minimum an Angemessenheit; auch unter Berücksichtigung des Fachkräftemangels im Bereich der sozialen Arbeit.
Die Fallzahlen sind seit Jahren in etwa gleich. Was sich verändert hat, ist der Arbeitsaufwand je Einzelfall aufgrund einer veränderten Klientel und veränderten Rahmenbedingungen, unter denen Hilfe und Schutz geboten wird
Seit einigen Jahren sind über die Hälfte der Frauenhausbewohnerinnen unter 30 Jahre alt, (9 % unter 20 J. / 17 % 20-24 J. / 25 % 25-29 J.), welche aufgrund ihrer Problemlagen besonders intensive sozialpädagogische Beratung und Begleitung benötigen. Neben den zentralen Aufgaben des Frauenhauses wie Schutz und Sicherheit, Hilfen zur Überwindung der Gewalt und der unmittelbaren Existenzsicherung bedarf es bei dieser Altersgruppe besonderer Hilfen auf dem Weg in ein selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben. Themen wie Schwangerschaft, Kompetenzen zur Kindererziehung (Ernährung, Gesundheit, Bildung, Zuwendung), eigene Schul- und Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit sowie ganz lebenspraktische Fähigkeiten zur Bewältigung des Alltages gewinnen zunehmend im Frauenhaus-Alltag an Bedeutung, um die Frauen in ein selbstständiges Leben zu begleiten.
30% der Bewohnerinnen sind Migrantinnen. Neben den besonderen Problemen dieser Gruppe wie ungeklärter Aufenthaltsstatus und mangelnde Deutschkenntnisse stellen das Frauenhaus neuerdings die Themen Zwangsheirat und Ehrenmord vor zusätzliche Herausforderungen.
Außerdem werden eine zunehmende Zahl schwertraumatisierter Frauen mit psychischen Folgeerkrankungen aus häuslicher Gewalt beobachtet ,die Zuflucht suchen.
Des Weiteren nimmt seit einiger Zeit die Beratung zu folgenden Themen großen Raum ein:
Umgangs- und Sorgerechtsverfahren in Fällen häuslicher Gewalt
Kinderschutz / Kindeswohlgefährdung
Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket
Hartz IV-Anträge
Mit den genannten Themen und Aufgaben ist die Frauenhausarbeit in den letzten Jahren zusätzlich konfrontiert.