Änderungsantrag - 2014/BV/5427-28 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan Band II wird auf Seite 269 geändert:

Es wird das Produkt 33100 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege in Aufwendungen der sozialen Sicherheit (Nr. 17) geändert

 

HH 2014 alt 1.212.000 Euro         + 10.000 Euro          HH 2014 neu 1.222.000 Euro

 

Es wird damit das Produktkonto 33100 55949060 Zuschüsse für das Frauenhaus „Frauen helfen Frauen“ e.V. für 2014 von 155.700 Euro  um +10.000 Euro auf 165.700 Euro im Ansatz 2014 erhöht.

 

Deckung:

TH 90 Zentrale Finanzdienstleistungen, Produkt 61101 Steuern

Produktkonto: 61101.402100  Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer einschließlich Anteil am Aufkommen Zinsabschlagssteuer:

 

                                                                                    alt:   47.958.000 €

                                                                                    +             10.000 €

                                                                                    neu: 47.968.000

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Sachverhalt:

2013 betrug die Zuwendung der Kommune an das Rostocker Frauenhaus 150.144 €.

Es wurde ein Mehrbedarf von ca. 15.500 € angemeldet, welcher sich wie folgt zusammensetzt:

      Beschäftigung einer Rufbereitschaft für die Wochenenden und Feiertage; diese Stelle wird vom Amt seit Sept. 2013 gefördert

      Entgelterhöhung für 5 Personalstellen in Anlehnung an den TVöD.

Ursprünglich hatte das Frauenhaus statt der Entgelterhöhungen die Förderung einer Hauswirtschafterin beantragt zur Begleitung und Anleitung der Bewohnerinnen bei praktischen Aufgaben im Alltag und zur Kinderpflege. Die Schaffung dieser Stelle war und ist dem Frauenhaus sehr wichtig.  Dafür haben die Kolleginnen sogar auf die ihnen zustehenden Entgelterhöhungen lt. Arbeitsvertragsregelung (AVR) des Trägers verzichtet.

 

Da die Stelle der Hauswirtschaftskraft durch das Amt nicht gefördert werden kann, hat das Frauenhaus stattdessen die Entgelterhöhungen beantragt. Zurzeit erhalten die Kolleginnen im Frauenhaus durchschnittlich 500 € Brutto weniger als im TVöD. Nach den aktuellen Tarifergebnissen vom April 2014 erhöht sich diese Differenz noch um weitere 100 €.

Mit dem erhöhten Zuwendung der Kommune können „Frauen helfen Frauen“ e.V. den Mitarbeiterinnen durchschnittlich 200 € Brutto mehr auszahlen. Angesichts der Schwere des Arbeitsfeldes und der steigenden Arbeitsbelastung der letzten Jahre ist das ein Minimum an Angemessenheit; auch unter Berücksichtigung des Fachkräftemangels im Bereich der sozialen Arbeit.

Die Fallzahlen sind seit Jahren in etwa gleich. Was sich verändert hat, ist der Arbeitsaufwand je Einzelfall aufgrund einer veränderten Klientel und veränderten Rahmenbedingungen, unter denen Hilfe und Schutz geboten wird 

Seit einigen Jahren sind über die Hälfte der Frauenhausbewohnerinnen unter 30 Jahre alt,   (9 % unter 20 J. / 17 % 20-24 J. / 25 % 25-29 J.), welche aufgrund ihrer Problemlagen besonders intensive sozialpädagogische Beratung und Begleitung benötigen. Neben den zentralen Aufgaben des Frauenhauses wie  Schutz und Sicherheit, Hilfen zur Überwindung der Gewalt und der unmittelbaren Existenzsicherung bedarf es bei dieser Altersgruppe besonderer Hilfen auf dem Weg in ein selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben. Themen wie Schwangerschaft, Kompetenzen zur Kindererziehung (Ernährung, Gesundheit, Bildung, Zuwendung), eigene Schul- und Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit sowie ganz lebenspraktische Fähigkeiten zur Bewältigung des Alltages gewinnen zunehmend im Frauenhaus-Alltag an Bedeutung, um die Frauen in ein selbstständiges Leben zu begleiten.

30% der Bewohnerinnen sind Migrantinnen. Neben den besonderen Problemen dieser Gruppe wie ungeklärter Aufenthaltsstatus und mangelnde Deutschkenntnisse stellen das Frauenhaus neuerdings die Themen Zwangsheirat und Ehrenmord vor zusätzliche Herausforderungen.

Außerdem werden eine zunehmende Zahl schwertraumatisierter Frauen mit psychischen Folgeerkrankungen aus häuslicher Gewalt beobachtet ,die Zuflucht suchen.

Des Weiteren nimmt seit einiger Zeit die Beratung zu folgenden Themen großen Raum ein:

        Umgangs- und Sorgerechtsverfahren in Fällen häuslicher Gewalt

        Kinderschutz / Kindeswohlgefährdung

        Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket

        Hartz IV-Anträge

Mit den genannten Themen und Aufgaben ist die Frauenhausarbeit in den letzten Jahren zusätzlich konfrontiert.

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Zahlen zur Auslastung des Frauenhauses 

Jahr

Neuaufnahmen

Auslastung

Aufenthaltstage

 

Frauen

Kinder

Zimmer

(durchschnittlich)

2007

63

40

85%

46

2008

84

56

70%

31

2009

65

55

71%

37

2010

59

52

65%

41

2011

45

25

79%

56

2012

60

47

89%

53

2013

68

58

80%

47

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.05.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen