Änderungsantrag - 2014/BV/5427-20 (ÄA)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsplan wird im Teilhaushalt 82 Stadtforstamt geändert:

Produkt 55500 „Kommunale Forstwirtschaft“

Aufwandskonto-Nr

 

Ansatz 2014- alt

beantragte Änderung

Ansatz 2014-neu

55500.52312300

Aufwendungen für die Unterhaltung Forst

              159.000 €

              +210.000 €

              369.000 €

55500.52338020

Wartung und Pflege der Rad- und Gehwege, Fahrbahnen

              100.000 €

              +80.000 €

              180.000 €

55500.52440110

Saat- und Pflanzgut, Düngemittel  

              23.800 €

              +10.000 €

              33.800 €

Summe Mehraufwendungen

 

 

              300.000 €

             

 

Deckungsquelle:

Ertragskonto-Nr

 

Ansatz 2014- alt

beantragte Änderung

Ansatz 2014- neu

55500.44190011

Sonstige - Erträge aus Verkauf

              637.000 €

+              300.000 €

937.000 €

Summe Mehrerträge

 

 

              300.000 €

 

Die Änderungen im Ergebnishaushalt müssen in gleicher Höhe auch im Finanzhaushalt abgebildet werden.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Das Stadtforstamt benötigt zur Bewältigung der aus dem Orkantief Xaver v. 06./07.12.2013 resultierenden Sturmschäden zusätzliche Mittel im Verwaltungshaushalt 2014.

Typisch für die Sturmholzaufarbeitung in Wäldern allgemein ist, dass die aufzuarbeitenden Holzmengen und die damit einhergehenden Kosten immer während der Abarbeitung nach oben korrigiert werden. Im Stadtforstamt sind erst seit 23.04.2014 verlässliche Abschätzungen möglich.

Um eine möglichst reibungslose und fristgerechte Auszahlung der mit der Aufarbeitung des Sturmholzes beauftragten Unternehmer zu ermöglichen, wurde seitens der Kämmerei anstelle einer überplanmäßigen Bewilligung dringend ein Änderungsantrag noch zum Beschluss der Haushaltssatzung durch die Bürgerschaft am 14.05.2014  empfohlen.

Die Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen (Auswirkungen Orkantief Xaver vom 06./07.12.2013) werden benötigt für a) die Aufarbeitung des Sturmholzes durch Unternehmer (Harvester mit zusätzlichem motormanuellem „Abstocker“), wobei aufgrund des Bruch- und Wurfholzes auch höhere Stückkosten anfallen, b) die zwischenzeitliche und anschließende Wiederherstellung der Abfuhrwege sowie c) die Instandsetzung beschädigter Aufforstungen / Unterbauten einschl. deren Umzäunung und beginnende Unterpflanzungen.

Durch den Verkauf der dadurch aufgearbeiteten Holzmenge (Mehrerträge / Mehreinzahlungen) werden die Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen abgedeckt .

 

 

 

Simone Briese-Finke

Fraktionsvorsitzende

 

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.05.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen