Dringlichkeitsantrag - 2014/DA/5603

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Beratungsfolge

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- in Bürgerschaftssitzung am 14.05.2014 Erweiterung der TO nicht bestätigt,
- mit Ablauf der Wahlperiode nicht mehr existent        03.1 Wo. 21.08.2014

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft fordert den Oberbürgermeister auf, sich bis zum

16. Mai 2014 12:00 Uhr gegenüber der Präsidentin der Bürgerschaft verbindlich zu erklären, dass dieser Steffen Bockhahn zum Beigeordneten verbunden mit der Funktion des 2. Stellvertreters des Oberbürgermeisters unverzüglich ernennen wird.

 

2. Sofern der Oberbürgermeister die geforderte Erklärung nicht bejahend abgibt, wird die Präsidentin umfassend ermächtigt und beauftragt, umgehend zur Wahrung der Rechte der Bürgerschaft in Umsetzung der Wahlentscheidung vom 5. März 2014 tätig zu werden. Hierzu zählt insbesondere die Anzeige der rechtlichen Weigerung des Oberbürgermeisters gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde verbunden mit der Bitte um Einschreiten im Wege der Anweisung und ggf. Ersatzvornahme.

Die Präsidentin wird weiterhin zur gerichtlichen Klärung, auch im Wege des einstweiligen Verfahrens, beauftragt.

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Dringlichkeit: Auf Grund der nun nicht mehr stattfindenden Juni-Sitzung der Bürgerschaft muss in der Mai-Sitzung darüber entschieden werden.

Mit Datum vom 1. April 2014 zeigte das Ministerium für Inneres und Sport an, dass es der Wahl von Steffen Bockhahn nicht widersprechen werde.

 

Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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14.05.2014 - Bürgerschaft - vertagt

 

- Erweiterung der Tagesordnung durch diesen Dringlichkeitsantrag nicht bestätigt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung)