Stellungnahme - 2014/BV/5420-12 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 beabsichtigt mit dem Änderungsantrag 2014/BV/5420-02 (ÄA) den Zuschuss an die Volkstheater Rostock GmbH ab dem Jahr 2018 mit 17.810,8 TEUR fortzuschreiben.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Mit Beschluss vom 27.01.2010, Beschluss-Nr. 2009/BV/0652, hat sich die Bürgerschaft zur Zukunftssicherung für die Volkstheater Rostock GmbH für die Jahre 2010 bis 2014 nachfolgende Zuschüsse an das Unternehmen in den städtischen Haushalt aufzunehmen:

 

2010 bis 2012                            7.991.000 EUR,

2013                                                        7.490.000 EUR              und

2014                                                        7.000.000 EUR.

 

Mit Einbringung des Antrages der FDP-Fraktion Nr. 2011/AN/2607 sollte der Zuschussbedarf für die Jahr 2013 und 2014 auf 7.991.000 EUR festgeschrieben werden.

 

Die vorgesehenen 7.991.000 EUR Zuschuss wurden um 77.000 EUR Personalaufwand gekürzt und es ergab sich eine Zuschusshöhe von 7.914.000 EUR.

 

 

 

 

 

 

Die Haushaltsansätze für die Jahre 2013 und 2014 von jeweils 7.914.000 EUR für die Volkstheater Rostock GmbH wurden bereits mit Zustimmung zum Änderungsantrag 2011/BV/2425-05 (ÄA) zum Haushaltssicherungskonzept 2011-2018 vom 07.09.2011entschieden, welcher die Streichung der Maßnahme 2011/2.02 beinhaltete.

 

Diese Zielgrößen wurden auch im Wirtschaftsplan der Volkstheater Rostock GmbH für die Jahre 2013 bis 2015 eingearbeitet. Die Bürgerschaft hat dem Wirtschaftsplan am 07.12.2011 mit Beschluss Nr. 2011/BV/2825 zugestimmt.

 

Nachfolgende Bürgerschaftsbeschlüsse haben dazu geführt, dass der Volkstheater Rostock GmbH darüber hinaus höhere Zuschusszahlungen aus dem städtischen Haushalt zugebilligt wurden, beispielsweise wurde im Haushaltsplan 2014 ein Zuschussbedarf in Höhe von 8.814.000 EUR (ohne FAG) für das Unternehmen berücksichtigt.

 

Unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Hansestadt Rostock und den Forderungen des Ministeriums für Inneres und Sport zum Abbau der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit muss die Verwaltung die Ausgaben/Auszahlungen für freiwillige Leistungen auf ein der Haushaltslage verträgliches Maß reduzieren.

 

Auch die Volkstheater Rostock GmbH muss ihren Beitrag zur Konsolidierung leisten und kann davon nicht ausgenommen werden.

 

Mit der geplanten Strukturänderung unter Berücksichtigung der Modelle zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen M-V sind Zuschussreduzierungen in Höhe von 3.810.800 EUR ab dem Jahr 2018 für die Volkstheater Rostock GmbH durchaus eine realistische Zielgröße. Die Untersuchungsergebnisse der actori GmbH unterstützen diese Aussage.

 

Die Verwaltung hält weiterhin daran fest, dass mit einer Zuschusszahlung aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 12.000.000 EUR zuzüglich der anfallenden Aufwendungen für ein neues Theatergebäude wie Miete oder Abschreibungen in Höhe von 2.000.000 EUR die Existenz der Volkstheater Rostock GmbH keinesfalls gefährdet wird, sondern weiterhin ein attraktives, mit der finanziellen Leistungsfähigkeit in Übereinstimmung stehendes Theaterprogramm angeboten werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben