Antrag - 2014/AN/5586
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzender der Fraktion der SPD
Entgeltordnung für Sportstätten in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 02.05.2014
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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14.05.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, eine Beschlussvorlage “ Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock” mit Geltungsbeginn 01.01.2016 vorzulegen. Die Betriebs- und Personalkosten sollen dann alle zwei Jahre dynamisiert angepasst werden.
Die Beschlussfassung dazu soll so rechtzeitig dazu erfolgen, dass die Vereine ausreichend Zeit haben, ihre Entgelte entsprechend anzupassen.
Begründung:
Die mit der Beschlussvorlage 2014/BV/5425 vorgelegte “ Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock” stößt bei vielen Sportvereinen auf großen Unmut, weil die Kostenanpassung nach fünf Jahren für diese unerwartet und kurzfristig kommen. Bei einer Anpassung der Entgelte an die allgemeine Kostenentwicklung insbesondere der Betriebs- und Personalkosten benötigen die Vereine mehr Planungssicherheit und zeitlichen Vorlauf, um sich mit ihren Wirtschaftsplänen darauf einstellen zu können.
14.05.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, eine Beschlussvorlage “Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock” mit Geltungsbeginn 01.01.2016 vorzulegen.
Die Betriebs- und Personalkosten sollen dann alle zwei Jahre dynamisiert angepasst werden.
Die Beschlussfassung dazu soll so rechtzeitig dazu erfolgen, dass die Vereine ausreichend Zeit haben, ihre Entgelte entsprechend anzupassen.
Beschluss Nr. 2014/AN/5586:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, eine Beschlussvorlage “Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock” mit Geltungsbeginn 01.01.2016 vorzulegen.
Dabei führt der Oberbürgermeister einen Diskussions- und Einigungsprozess mit den Sportvertretern in Rostock herbei, in dem die zukünftige Gestaltung von Betriebs- und Personalkosten sowie mögliche Dynamisierungen und anderes festgelegt werden.
Die Beschlussfassung dazu soll so rechtzeitig dazu erfolgen, dass die Vereine ausreichend Zeit haben, ihre Mitgliedsbeiträge entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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