Informationsvorlage - 2014/IV/5578

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 34 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0474/06-A

2010/AN/0896

 

Sachverhalt:

Entsprechend dem „Programm zur Förderung des Radverkehrs in Rostock“ (Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0474/06-A vom 14.6.2006, sog. „Radverkehrsförderprogramm“) ist durch die Stadtverwaltung jährlich ein Radverkehrsbericht über durchgeführte Maßnahmen und deren Wirkung zu erstellen. Mit dem Bürgerschaftsbeschluss zum Antrag 2010/AN/0896 „Förderung des Umweltverbundes“ beträgt der Turnus der Berichterstattung nunmehr 2 Jahre. Der letzte Radverkehrsbericht beinhaltete die Jahre 2008-2009. D.h. der Radverkehrsbericht für die Jahre 2010-2011 hätte im Jahr 2012 der Bürgerschaft vorgelegt werden müssen. Der 2 – jährige Turnus konnte nicht eingehalten werden, da die personellen Voraussetzungen zur Berichterstellung nicht gegeben waren. Die Federführung für die Erstellung des Berichtes liegt nunmehr beim Koordinator zur Förderung des Umweltverbundes (Mobilitätskoordinator).

 

Der Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2010-2013.

 

Der Radverkehrsbericht enthält unter Bezugnahme auf das Radverkehrsförderprogramm folgende Schwerpunkte:

 

  1. Radverkehrsaufkommen und Nutzerbefragungen
  2. Verkehrssicherheit und Unfallvermeidung
  3. Infrastrukturen – Strecke

(Planungen / Baumaßnahmen / Verkehrsorganisation)

  1. Infrastrukturen – Parken, Wegweisung und multimodale Verknüpfungen
  2. Service – Straßenreinigung und Winterdienst
  3. Öffentlichkeitsarbeit / Marketing / Fahrradtourismus / Diebstahlprävention
  4. Strukturen.

Der nächste Radverkehrsbericht wird im Juni 2016 für die Jahre 2014-2015 der Bürgerschaft zur Information vorgelegt.

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.05.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben