Informationsvorlage - 2014/IV/5567

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2014/AN/5227 vom 05.03.2014

 

Sachverhalt:

 

Im Ergebnis der Prüfung des Erhaltes der „Alten Zuckerfabrik“ als Vergnügungsstätte soll die planungsrechtliche Zulässigkeit durch einen Bebauungsplan geregelt werden.

 

Hierbei sind die möglichen immissionsschutzfachlichen Konflikte zwischen dem Wohnen und den unterschiedlichen Schall-Emittenten einschließlich der „Alten Zuckerfabrik“ durch die planungsrechtlichen Möglichkeiten eines Bebauungsplanes zu lösen.

 

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12.WA.186 „Wohngebiet Warnowniederung“ wird der Bürgerschaft zur Sitzung am 03.09.2014 vorgelegt.

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.05.2014 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben

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14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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22.05.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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27.05.2014 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben