Antrag - 2014/AN/5558
Grunddaten
- Betreff:
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Vorsitzende der Fraktionen von CDU, DIE LINKE., SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09, FDP, FÜR ROSTOCK
Rechtzeitige Bekanntgabe der Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.04.2014
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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14.05.2014
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Sachverhalt:
Vor Wahlterminen nutzen Parteien, Wählerbündnisse und Einzelbewerber ihren demo-
kratischen und verfassungsrechtlichen Anspruch, mit entsprechenden Wahlplakaten für sich zu werben. Dieser Anspruch wird jedoch durch bestimmte Verwaltungsauflagen eingeschränkt, um z. B. besonders schützenswerte Stadtkernbereiche von einer Wahlsichtwerbung gänzlich freizuhalten oder engere Plakatwerbungsgrenzen zu setzen als anderswo. Daher ist es unerlässlich, rechtzeitig vor den o. g. Wahlen entsprechende Allgemeinverfügungen und Änderungen bekannt zu geben. Die Landeshauptstadt Schwerin hat ihre Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung ausführlich mit den entsprechenden Gesetzesgrundlagen und dem Regelungsbereich für Schwerin im Stadtanzeiger bekannt gemacht. Dies ist als Beispiel im Anhang beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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827 kB
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