Antrag - 2014/AN/5557
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion)
Individuelle Pflegewerke für Parkanlagen und von Verwaldung betroffene Flächen innerhalb des Stadtgebietes nach einheitlichen Grundprämissen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 25.04.2014
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- FDP-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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08.05.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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14.05.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock wird beauftragt, ein Konzept für die Implementierung individueller Pflegewerke für jede Parkanlage und für alle von Verwaldung betroffenen Flächen innerhalb des Stadtgebietes erstellen zu lassen.
Folgende wesentliche Punkte sollten Berücksichtigung finden:
1. Die Parkanlagen, alle von Verwaldung betroffenen Flächen sowie die Waldflächen innerhalb des Stadtgebietes sind gezielt auf ihren künftigen Status zu entwickeln.
2. Das Konzept ist so zu entwickeln, dass es die drei Kategorien - „Parkanlage“, „festgesetzte Waldflächen nach Landeswaldgesetz“ und „von Verwaldung bedrohte Teilfläche der Parkanlage“ - berücksichtigt.
3. Der finanzielle Aufwand ist nach der Prämisse zu gestalten, den Bürgern höchst mögliche Sicherheit und beste Naherholung zu gewährleisten.
Sachverhalt:
Rostocks Parkanlagen sind zunehmend von Verwaldung betroffen, eine Vielzahl von Flächen sind bereits festgesetzte Waldflächen nach dem Landeswaldgesetz M-V. Es handelt sich hierbei aber um Flächen, die neben stadtgestalterischen Funktionen vordergründig eine Erholungsfunktion für die Bürger bieten sollen. Es müssen also Bedingungen gewährleistet werden, die den Sicherheits- und Naherholungsbedürfnissen der Bürger gerecht werden.
Zweck und Nutzungsbedingungen von Wald- und Parkanlagen können widersprüchlich sein [vgl. 2014/AF/5253-01 (SN)]. Unter Kostengesichtspunkten müssen aber Entscheidungen darüber getroffen werden, welche Parkanlagen gezielt den „Waldstatus“ erhalten können, ohne die Lebensqualität der Bürger und den Gestaltungsspielraum kommender Generationen erheblich einzuschränken.
Ein derart gestaltetes Parkpflegekonzept trägt aktiv zur Wohnumfeldgestaltung der Bürger bei. Es muss daher alles dafür getan werden, dass diese mitten in der Hansestadt Rostock gelegenen Flächen genutzt werden können. Hierbei müssen die notwendigen Sicherheitskriterien, wie. z.B. vorhandene Sichtachsen, erfüllt werden.
Dr. Ulrich Seidel
Fraktionsvorsitzender
14.05.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock wird beauftragt, ein Konzept für die Implementierung individueller Pflegewerke für jede Parkanlage und für alle von Verwaldung betroffenen Flächen innerhalb des Stadtgebietes erstellen zu lassen.
Folgende wesentliche Punkte sollten Berücksichtigung finden:
1. Die Parkanlagen, alle von Verwaldung betroffenen Flächen sowie die Waldflächen innerhalb des Stadtgebietes sind gezielt auf ihren künftigen Status zu entwickeln.
2. Das Konzept ist so zu entwickeln, dass es die drei Kategorien:
- „Parkanlage“,
- „festgesetzte Waldflächen nach Landeswaldgesetz“ und
- „von Verwaldung bedrohte Teilfläche der Parkanlage“
berücksichtigt.
3. Der finanzielle Aufwand ist nach der Prämisse zu gestalten, den Bürgern höchstmögliche Sicherheit und beste Naherholung zu gewährleisten.
Beschluss Nr. 2014/AN/5557:
Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock wird beauftragt, ein Konzept für die Implementierung individueller Pflegewerke für jede Parkanlage und für alle von Verwaldung betroffenen Flächen innerhalb des Stadtgebietes erstellen zu lassen.
Folgende wesentliche Punkte sollten Berücksichtigung finden:
1. Die Parkanlagen, alle von Verwaldung betroffenen Flächen sowie die Waldflächen innerhalb des Stadtgebietes sind gezielt auf ihren künftigen Status zu entwickeln.
2. Das Konzept ist so zu entwickeln, dass es die drei Kategorien:
- „Parkanlage“,
- „festgesetzte Waldflächen nach Landeswaldgesetz“ und
- „von Verwaldung bedrohte Teilfläche der Parkanlage“
berücksichtigt.
3. Der finanzielle Aufwand ist nach der Prämisse zu gestalten, den Bürgern höchstmögliche Sicherheit und beste Naherholung zu gewährleisten.
Das Konzept ist der Bürgerschaft vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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